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Informationen zur Privaten Krankenversicherung

 

Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit individuell zu entscheiden, welchen Grad der Absicherung Sie wählen

.
Jetzt kostenloses Angebot zusenden. >>>

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankheitskostenvollversicherung als Alternative zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. 

Die private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt den gesetzlichen Schutz, d.h. Sie sind dann nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Den Zugang zur privaten Vollversicherung hat der Gesetzgeber mit Hürden versehen.
In der privaten Vollversicherung haben Sie die Wahl zwischen den verschiedenen Produktlinien - ganz nach Ihrem Bedarf.  

Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.

  • freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,

  • Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),

  • Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 80 Prozent steigerbar),

  • je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,

  • je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,

  • je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie,

  • Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.

 

 Krankentagegeld

3. Krankentagegeldversicherung 

Die Frage "Bin ich ausreichend versorgt, wenn ich durch einen Unfall länger arbeitsunfähig werde?" 

Zu einem hochwertigen Krankenversicherungsschutz gehört eine ausreichende Verdienstausfallversicherung. Als Freiberufler, Selbständiger und Arbeitnehmer ist es wichtig, daß Sie im Fall der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.

Die Krankentagegeldtarife sind

  • dynamisiert,

  • zielgruppenspezifisch,

  • bedarfsgerecht.

Dynamisiert bedeutet: Einige Tarife enthalten eine individuelle Leistungsanpassungsklausel (entsprechend der Entwicklung des individuellen Nettoeinkommens) und eine allgemeine (entsprechend der Veränderung der Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung). Diese Leistungsanpassungen erfolgen ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Risikoprüfung.

Zielgruppenspezifisch bedeutet: Für Selbständige, Freiberufler, Ärzte und Arbeitnehmer gibt es eigene Tarife, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Bedarfsgerecht bedeutet: Die Krankentagegeldtarife bieten

  • je nach Tarif unterschiedliche Karenzzeiten,

  • je nach Tarif eine Verkürzung der Karenzzeit bei stationärer Heilbehandlung,

  • je nach Tarif auch Leistung bei Aufenthalt im Ausland und

  • je nach Tarif Leistung auch bei Schwangerschaft. 

© 2002-2005 www.yanyoo.de Es gelten unsere AGB.

Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

 Vermögensberatung Starnberg


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