|
Private
Krankenversicherung (PKV)
Die
private Krankheitskostenvollversicherung als Alternative zum
gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Die
private Krankheitskostenvollversicherung ersetzt den gesetzlichen
Schutz, d.h. Sie sind dann nicht mehr in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert. Den Zugang zur privaten
Vollversicherung hat der Gesetzgeber mit Hürden versehen.
In der privaten Vollversicherung haben Sie die Wahl zwischen den
verschiedenen Produktlinien - ganz nach Ihrem Bedarf.
Die
private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.
-
freie Wahl des
Arztes und des Krankenhauses,
-
Status des
Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale
Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),
-
Erstattung der
Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach
Tarifwahl bis auf 80 Prozent steigerbar),
-
je nach Tarif
Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
-
je nach Tarif
Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
für Ärzte bzw. Zahnärzte,
-
je nach Tarif
Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und
Psychotherapie,
-
Krankenversicherungsschutz
außerhalb des Heimatlandes.
Krankentagegeld
3.
Krankentagegeldversicherung
Die
Frage "Bin ich ausreichend versorgt, wenn ich durch einen
Unfall länger arbeitsunfähig werde?"
Zu einem hochwertigen Krankenversicherungsschutz gehört eine
ausreichende Verdienstausfallversicherung. Als Freiberufler,
Selbständiger und Arbeitnehmer ist es wichtig, daß Sie im Fall
der Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert sind.
Die Krankentagegeldtarife sind
-
dynamisiert,
-
zielgruppenspezifisch,
-
bedarfsgerecht.
Dynamisiert
bedeutet: Einige Tarife enthalten eine individuelle
Leistungsanpassungsklausel (entsprechend der Entwicklung des
individuellen Nettoeinkommens) und eine allgemeine (entsprechend
der Veränderung der Bemessungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung). Diese Leistungsanpassungen erfolgen ohne
erneute Wartezeit und ohne erneute Risikoprüfung.
Zielgruppenspezifisch bedeutet: Für Selbständige, Freiberufler,
Ärzte und Arbeitnehmer gibt es eigene Tarife, die auf ihre
individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Bedarfsgerecht bedeutet: Die Krankentagegeldtarife bieten
-
je nach Tarif
unterschiedliche Karenzzeiten,
-
je nach Tarif eine
Verkürzung der Karenzzeit bei stationärer Heilbehandlung,
-
je nach Tarif auch
Leistung bei Aufenthalt im Ausland und
-
je nach Tarif
Leistung auch bei Schwangerschaft.
|