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Arbeitnehmer
Als
Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit
- über
die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Achtung: Für alle, die nach
dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt.
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Volle Erwerbsminderungsrente
erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
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Eine halbe
Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als
6 Stunden täglich arbeiten kann.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales )
Übrigens:
Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf. Wenn
also ein Chirurg noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten
kann, erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für
einen gut bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem
Bandscheibenvorfall z.B. noch als Pförtner oder Nachtwächter
arbeiten kann.
Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr
vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.
Das ist allerdings oft auch schon bitter genug: Denn die meisten
Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit liegen zwischen
500.- und 1.000.- EUR. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997)
Somit ist der Gang aufs Sozialamt praktisch programmiert, wenn man
sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen muß.
Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die
gesetzliche Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige)
oder nur absolut unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.
Berufsanfänger erhalten oft noch gar keine Leistungen, da Sie die
Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben. Eine zusätzliche
Absicherung ist deshalb in den meisten Fällen absolut notwendig,
um im Fall der Fälle den Gang zum Sozialamt zu vermeiden. Wenn
Sie genau klären wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollten Sie bei Ihrem
Rentenversicherungsträger einen sog. Versicherungsverlauf
anfordern.
Ihr Ansprechpartner kann anhand dieser Aufstellung genau
ausrechnen, ob Sie eine zusätzliche Absicherung für den Fall der
Berufsunfähigkeit brauchen und wenn ja in welcher Höhe. Freiberufler
Für Freiberufler gibt es
sogenannte berufsständische Versorgungswerke (z.B.
Rechtsanwalts-Versorgung). Diese können bereits Leistungen bei
Berufsunfähigkeit beinhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche
erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Versorgungskammer.
Diese Leistungen sind zwar meistens
höher als die der "normalen" gesetzlichen
Rentenversicherung, aber trotzdem oft nicht ausreichend, um den
gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Für alle Freiberufler
gilt: Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit
erhalten. Welche Leistungen sind das?
Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern
Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich
Ihre Arbeitskraft - absichern.
Die
meisten Versicherungsgesellschaften bieten für Freiberufler
spezielle Bedingungswerke an, die eine Verweisung auf einen
anderen Beruf weitgehend ausschließen.
Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr
arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die
Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als
Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur
eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich.
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes
Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung
die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar
nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier.
Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas
überhaupt passieren kann. Selbständige
Selbständige sind meistens nicht
in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Ausnahme
bilden selbständige Handwerksmeister, die mindestens 216
Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten müssen
und erst dann wählen können, ob sie in der gesetzlichen
Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht.
Für alle Selbständigen gilt: Überprüfen
Sie, ob Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten.
Wie hoch sind diese Leistungen? Vergleichen Sie den Betrag mit
Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können
Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.
Vorsicht!
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
ausschließlich Ihr persönliches Einkommen absichern können.
Kosten für Büromiete, Gehälter usw. fallen nicht darunter. Beamte
Beamte haben oft erst nach
jahrzehntelangem Dienst Anspruch auf eine ausreichende Versorgung
bei Berufsunfähigkeit, bzw. Dienstunfähigkeit. Bis dahin wäre
die Versorgung auf keinen Fall ausreichend, um den gewohnten
Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche
erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren (Land, Bund, Kommune, etc.).
Die Differenz zu Ihrem
Netto-Einkommen können Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung
absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierzu Tarife
an, die auch die Dienstunfähigkeit absichern und eine Verweisung
auf einen anderen Beruf nahezu ausschließen.
Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr
arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die
Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als
Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur
eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich.
Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes
Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung
die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar
nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier.
Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas
überhaupt passieren kann.
Hausfrauen
und Hausmänner
Hausfrauen
und Hausmänner haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Haushaltsarbeit
aber immer mehr als Full-Time-Job anerkannt wird, haben viele
Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren die Möglichkeit
geschaffen, auch diese Tätigkeit abzusichern. Überlegen sie
einfach, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendungen wären,
wenn andere diese Tätigkeiten für Sie erledigen müssten.
Schüler und
Studenten
Schüler und Studenten haben in der Regel keinen
Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber
die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man
bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall
den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige
Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Schüler
und Studenten an, um dieses Risiko abzusichern.
Auszubildende
Auszubildende
haben in der Regel keinen Anspruch auf Renten-Leistungen bei
Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat
abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der
Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf
nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften
bieten deshalb auch Tarife für Auszubildende an, um dieses Risiko
abzusichern.
Risikoeinstufung
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung leistet für den Fall, dass Sie
Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr
ausüben können.
Deshalb
sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über
Ihren Beruf Bescheid wissen. Gehen Sie deshalb keine unnötigen
Risiken ein und geben Sie beim Ausfüllen des Versicherungsantrags
Ihren Beruf so genau wie möglich an.
Globale
Umschreibungen, wie z.B. "kaufmännischer Angestellter"
sollten Sie vermeiden. Besser ist eine genauere Beschreibung Ihrer
Tätigkeit, wie z.B. "Vertriebssachbearbeiter".
Gesundheitszustand
Im
Versicherungsantrag stellt Ihnen Ihr Versicherer einige Fragen zum
Gesundheitszustand gestellt. Achten Sie darauf, dass Sie die
Fragen so genau wie möglich beantworten. Nur dann haben Sie nämlich
die Sicherheit, daß die Versicherungsgesellschaft im
Leistungsfall "keine Ausrede hat".
Wer z.B.
wegen eines Rückenleidens berufsunfähig wird und im Antrag nicht
angegeben hat, daß ihm wegen Rückenschmerzen Massagen verordnet
waren, hat sicher Probleme zu erwarten. Grundsätzliches
Der wichtigste Punkt ist das Bedingungswerk des
Versicherers.
Hier gibt es gravierende Unterschiede.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Lücke
schliessen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen
Nettoeinkommen und Ihren evtl. Ansprüchen aus anderen
Versicherungsformen liegt (z.B. aus der gesetzlichen
Rentenversicherung).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie
sowohl als eigenständige Versicherung, als auch als Zusatz zu
einer Lebens-, Renten-, oder Risikolebensversicherung abschliessen.
Häufige
Fragen
Bekomme
ich am Ende der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Grundsätzlich
ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung,
bei der man am Ende der Laufzeit kein Geld herausbekommt. Einige
Gesellschaften sparen während der Versicherungsdauer anfallende
Überschüsse an und zahlen diese am Ende aus. Allerdings ist
diese Auszahlung erstens meist recht niedrig und zweitens - wie
alle Überschußbeteiligungen - nicht garantiert.
Wer
stellt eine Berufsunfähigkeit fest?
Der
Grad der Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden
Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) festgestellt. Sollte die
Versicherungsgesellschaft anderer Meinung sein, wird die
Entscheidung meist von einem Ärztegremium gefällt. Dieses setzt
sich zusammen aus einem Arzt der Versicherung, einem Arzt Ihrer
Wahl und einem unabhängigen Gutachter. Die Kosten dafür trägt
die Versicherungsgesellschaft.
Was
passiert, wenn ich den Beruf wechsle?
Bei
den meisten Versicherern gilt derjenige Beruf versichert, der vor
Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Achten Sie auf
die entsprechenden Passagen in den Bedingungen.
Einige
Gesellschaften wollen informiert werden, wenn Sie den Beruf
wechseln, bei manchen könnte sogar ein höherer Beitrag fällig
werden, wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln.
Ideal
ist es, wenn weder eine Meldung, noch eine Überprüfung oder gar
eine Anpassung der Beiträge bei einem Berufswechsel notwendig
ist. Die meisten Versicherer handhaben das günstiger weise
auch so.
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