Berufsunfähigkeitsversicherung  

 Start I KontaktImpressum I AGB I Partner I Sitemap I Anbieterkennung


Angebote
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Geldanlage Kinder
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage
Bankprodukte
Onlinekredit
Girokonto
Depot
Kreditkarte
Studentenkreditkarte
Studentenkonto
Studentenkredit
CreditPlus - SofortKredit ab 5,7%
Tarifcheck24 - Vergleichen Sie aus hunderten von Versicherungsanbietern kostenlos per Mausklick!
Werden Sie jetzt Partner von zanox!
 

 

Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen? Für Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner, Schüler, Studenten und Auszubildende haben wir mögliche Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengestellt.

 

 

.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit - über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.

Achtung: Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt.

  • Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

  • Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann.
    (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales )

Übrigens: Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf. Wenn also ein Chirurg noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann, erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für einen gut bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem Bandscheibenvorfall z.B. noch als Pförtner oder Nachtwächter arbeiten kann.

Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.

Das ist allerdings oft auch schon bitter genug: Denn die meisten Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit liegen zwischen 500.- und 1.000.- EUR. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997) Somit ist der Gang aufs Sozialamt praktisch programmiert, wenn man sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen muß.

Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige) oder nur absolut unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.

Berufsanfänger erhalten oft noch gar keine Leistungen, da Sie die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben. Eine zusätzliche Absicherung ist deshalb in den meisten Fällen absolut notwendig, um im Fall der Fälle den Gang zum Sozialamt zu vermeiden. Wenn Sie genau klären wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen sog. Versicherungsverlauf anfordern.

Ihr Ansprechpartner kann anhand dieser Aufstellung genau ausrechnen, ob Sie eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit brauchen und wenn ja in welcher Höhe.

 Freiberufler

Für Freiberufler gibt es sogenannte berufsständische Versorgungswerke (z.B. Rechtsanwalts-Versorgung). Diese können bereits Leistungen bei Berufsunfähigkeit beinhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Versorgungskammer.

Diese Leistungen sind zwar meistens höher als die der "normalen" gesetzlichen Rentenversicherung, aber trotzdem oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Für alle Freiberufler gilt: Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten. Welche Leistungen sind das?
Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.  

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten für Freiberufler spezielle Bedingungswerke an, die eine Verweisung auf einen anderen Beruf weitgehend ausschließen.
Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas überhaupt passieren kann.

 Selbständige

Selbständige sind meistens nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Ausnahme bilden selbständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten müssen und erst dann wählen können, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht.

Für alle Selbständigen gilt: Überprüfen Sie, ob Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten. Wie hoch sind diese Leistungen? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern.

Vorsicht! Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich Ihr persönliches Einkommen absichern können. Kosten für Büromiete, Gehälter usw. fallen nicht darunter.

 Beamte

Beamte haben oft erst nach jahrzehntelangem Dienst Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit, bzw. Dienstunfähigkeit. Bis dahin wäre die Versorgung auf keinen Fall ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren (Land, Bund, Kommune, etc.).

Die Differenz zu Ihrem Netto-Einkommen können Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Viele Versicherungsgesellschaften bieten hierzu Tarife an, die auch die Dienstunfähigkeit absichern und eine Verweisung auf einen anderen Beruf nahezu ausschließen.
Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas überhaupt passieren kann.

 Hausfrauen und Hausmänner

Hausfrauen und Hausmänner haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Haushaltsarbeit aber immer mehr als Full-Time-Job anerkannt wird, haben viele Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren die Möglichkeit geschaffen, auch diese Tätigkeit abzusichern. Überlegen sie einfach, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendungen wären, wenn andere diese Tätigkeiten für Sie erledigen müssten.

Schüler und Studenten

Schüler und Studenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Schüler und Studenten an, um dieses Risiko abzusichern.

Auszubildende

Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf Renten-Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Auszubildende an, um dieses Risiko abzusichern.

Risikoeinstufung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet für den Fall, dass Sie Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben können.

Deshalb sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen. Gehen Sie deshalb keine unnötigen Risiken ein und geben Sie beim Ausfüllen des Versicherungsantrags Ihren Beruf so genau wie möglich an.

Globale Umschreibungen, wie z.B. "kaufmännischer Angestellter" sollten Sie vermeiden. Besser ist eine genauere Beschreibung Ihrer Tätigkeit, wie z.B. "Vertriebssachbearbeiter".

 

Gesundheitszustand

Im Versicherungsantrag stellt Ihnen Ihr Versicherer einige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Achten Sie darauf, dass Sie die Fragen so genau wie möglich beantworten. Nur dann haben Sie nämlich die Sicherheit, daß die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall "keine Ausrede hat".

Wer z.B. wegen eines Rückenleidens berufsunfähig wird und im Antrag nicht angegeben hat, daß ihm wegen Rückenschmerzen Massagen verordnet waren, hat sicher Probleme zu erwarten.

Grundsätzliches

Der wichtigste Punkt ist das Bedingungswerk des Versicherers.
Hier gibt es gravierende Unterschiede.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Lücke schliessen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren evtl. Ansprüchen aus anderen Versicherungsformen liegt (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sowohl als eigenständige Versicherung, als auch als Zusatz zu einer Lebens-, Renten-, oder Risikolebensversicherung abschliessen.

Häufige Fragen

Bekomme ich am Ende der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung, bei der man am Ende der Laufzeit kein Geld herausbekommt. Einige Gesellschaften sparen während der Versicherungsdauer anfallende Überschüsse an und zahlen diese am Ende aus. Allerdings ist diese Auszahlung erstens meist recht niedrig und zweitens - wie alle Überschußbeteiligungen - nicht garantiert.

Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest?
Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) festgestellt. Sollte die Versicherungsgesellschaft anderer Meinung sein, wird die Entscheidung meist von einem Ärztegremium gefällt. Dieses setzt sich zusammen aus einem Arzt der Versicherung, einem Arzt Ihrer Wahl und einem unabhängigen Gutachter. Die Kosten dafür trägt die Versicherungsgesellschaft.

Was passiert, wenn ich den Beruf wechsle?
Bei den meisten Versicherern gilt derjenige Beruf versichert, der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Passagen in den Bedingungen.

Einige Gesellschaften wollen informiert werden, wenn Sie den Beruf wechseln, bei manchen könnte sogar ein höherer Beitrag fällig werden, wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln.

Ideal ist es, wenn weder eine Meldung, noch eine Überprüfung oder gar eine Anpassung der Beiträge bei einem Berufswechsel notwendig ist. Die meisten Versicherer  handhaben das günstiger weise auch so.

© 2002-2005 www.yanyoo.de Es gelten unsere AGB.

Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.

 Vermögensberatung Starnberg


Informationen
Privat Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeit
Riesterrente
Rüruprente
Junior Zukunftskonzept
Geldanlage Kinder
Sterbegeldversicherung
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Geldanlage
CreditPlus - SofortKredit ab 5,7%
Tarifcheck24 - Vergleichen Sie aus hunderten von Versicherungsanbietern kostenlos per Mausklick!
Werden Sie jetzt Partner von zanox!