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Angebot
Pensionszusage
Die Pensionszusage ist als rein arbeitgeberfinanzierte
betriebliche Altersversorgung, aber auch für die Durchführung
der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers einsetzbar.
Versorgungsberechtigt können Arbeitnehmer sowie
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sein. Insbesondere bei
Gesellschafter-Geschäftsführern ist die Pensionszusage ein häufig
genutzter Durchführungsweg.
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Steuerliche
Betrachtung
Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung über
eine unmittelbare Versorgungszusage sind
sozialversicherungsfrei. Wird der Beitrag dagegen vom
Arbeitnehmer selbst durch Entgeltumwandlung (Private
Betriebsrente) finanziert, sind die Beiträge bis 4% der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nur
noch bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. |
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Angebot
Pensionszusage
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werden nicht an dritte weitergegeben. Bitte stellen Sie nur ernst gemeinte
Anfragen. Sie erhalten schnellstmöglich ein persönlich auf Sie abgestimmtes
Angebot, kostenlos und unverbindlich zugesandt. Danach erhalten
Sie keine weitere Werbepost oder ähnliches. |
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Datenschutz
Zum 01. Juli 1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach
dürfen u.a. personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der
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