Freitag, Juni 16, 2006

Policendarlehen

Der Kunde kann ein Policendarlehen bis zur Höhe des Rückkaufswertes beantragen (der genaue Betrag wird nach aktuellen Berechnungsgrundlagen der Versicherung ermittelt), höchstens jedoch bis zu der zu diesem Zeitpunkt erreichten Todesfall-Leistung. Eine Vorauszahlung wird grundsätzlich in Anteileinheiten bemessen, aber in Euro ausgezahlt. Auf das Policendarlehen erfolgt ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 2 Monatsbeiträgen sowie eine Gebühr in Höhe von 25 EUR.

Der Kunde muss zur vollständigen Rückzahlung einen Betrag einzahlen, der dem bei Rückzahlung aktuellem Wert der ausgezahlten Anteileinheiten zuzüglich etwaiger Ertragsausschüttungen entspricht.

Während der Beleihungsphase fallen keine Zinsen an. Die Kurschance und das Kursrisiko trägt der Kunde. Wenn die Anteilspreise zum Zeitpunkt der Rückzahlung weniger wert sind als zum Zeitpunkt der Vorauszahlung, muss der Kunde für die Anzahl von Anteilen auch weniger Geld zurückzahlen. Sind die Anteile im Preis gestiegen, muss er mehr zurückzahlen, als er zum Zeitpunkt der Auszahlung bekommen hat. Darüber hinaus erhöht sich die Anzahl der als Policendarlehen gewährten Anteileinheiten und somit der Rückzahlungsbetrag durch die jährlich zugeteilten Ertragsausschüttungen.

Für die Wertfeststellung der Anteileinheiten wird jeweils als Stichtag der zweite Börsentag zugrundegelegt, der auf den Eingang des Darlehensantrags bzw. der auf den Tag der Wertstellung der Rückzahlung folgt . Wird das Policendarlehen mit einer Leistung bei Tod oder Kündigung aus der Versicherung verrechnet, gelten für die Wertfeststellung des Verrechnungsbetrages die gleichen Bewertungsfaktoren wie für die Leistung.

Bitte beachten Sie: Kapitalertragsteuer müssen nur dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn der Vertrag nach Gewährung des Policendarlehen gekündigt werden sollte und dadurch die zwölfjährige, für die Steuerfreiheit relevante Mindestlaufzeit nicht eingehalten wird. Ansonsten unterliegt das Policendarlehen keiner Steuerpflicht! Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Policendarlehen nicht steuerschädlich verwendet werden darf.

Da das Policendarlehen in Anteileinheiten festgesetzt wird, erfolgt regelmäßig eine Neubewertung zu dem dann aktuellen Kurswert und wird so im Vertrag fortgeschrieben. Das bedeutet, dass nach Inanspruchnahme des Policendarlehens der Wert des Policendarlehen noch steigen kann. So kann es zu einer nachträglichen Meldung an das Finanzamt kommen. Das Finanzamt prüft die Steuerpflicht.