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Anrechnung Berufsunfähigkeit
Wer sich privat gegen die
finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichert, der muss
nicht befürchten, dass seine private
BU-Rente auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sowie
anderweitige Absicherungsformen, z.B.
Leistungen aus der Berufsgenossenschaft, angerechnet wird.
Diese Renten sind unabhängig
voneinander.
Wird eine private BU-Leistung
erbracht und der Kunde wird arbeitslos, weil er z.B. in dem von
der gesetzlichen Rentenversicherung
zugewiesenen Beruf keine Stelle findet, dann wird die private
BU-Rente ebenfalls nicht auf das
Arbeitslosengeld angerechnet.
Anders verhält es sich bei
Leistungen, die an die Bedürftigkeit gekoppelt sind (Arbeitslosengeld
II, Sozialhilfe, Hartz IV,Sozialgeld und
Grundsicherungsleistung, hier wird das Einkommen berücksichtigt.
Zum Einkommen zählt auch die Rente aus
einer privaten BU-Versicherung.
Anrechnung Berufsunfähigkeit
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