Arztanordnungsklausel

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Arztanordnungsklausel Berufsunfähigkeit

Arztanordnungsklausel Berufsunfähigkeit

Grundsätzlich muss der Kunde den Anweisungen des behandelnden Arztes nicht folgen, um von der Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Allerdings muss sich gemäß § 242 BGB jede Vertragspartei nach „Treu und Glauben" so verhalten, dass der anderen Partei kein Schaden zugefügt wird! Im Rahmen der sich daraus ergebenden Schadensminderungspflicht ist die versicherte Person verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, die eine Berufsunfähigkeit mindern oder ausschließen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung oder der Einsatz von Hilfsmitteln.

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Arztanordnungsklausel Berufsunfähigkeit

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