Beitragsanrechnung

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Beitragsanrechnung Berufsunfähigkeit

Beitragsanrechnung Berufsunfähigkeit

Mit Einführung der Überschussbeteiligung Beitragsanrechnung stellt die Versicherung  auf die Garantieleistung ab. Seitdem wird die Überschussbeteiligung nicht mehr in Form einer Bonusrente zur Erhöhung der BU-Rente im BU-Fall verwendet. 

Die BU-Überschussbeteiligung reduziert sofort den zu zahlenden Beitrag - vom ersten Tag an. In der Regel ist der Kunde daran interessiert, so wenig wie möglich für seine Berufsunfähigkeitsabsicherung bzw. BU-Rente zu zahlen. Bei der früheren Überschussbeteiligung Bonusrente bestand die Unsicherheit, dass die Bonusrente während der Vertragslaufzeit reduziert werden könnte. Diese Unsicherheit bzw. dieses Verkaufshemmnis haben wir mit der Beitragsanrechnung abgeschafft. Die vereinbarte BU-Rente ist jetzt während der gesamten Laufzeit garantiert. 

Bei einer bAV ist die Bonusrente (weiterhin) möglich.

Die BU-Überschussbeteiligung wirkt sich sofort auf den Beitrag aus. Im Angebot und in der Police

werden dem Kunden der Tarifbeitrag und der zu zahlende Beitrag ausgewiesen. Der Zahlbeitrag ist der um die BU-Überschussbeteiligung geschmälerte Beitrag, den der Kunde zu zahlen hat. Der Tarifbeitrag ist garantiert, d.h. bis zu dieser Höhe könnten wir während der Vertragsdauer den Zahlbeitrag anpassen.

Im BU-Fall entfällt die volle Beitragszahlung für den Kunden. Ist eine Berufsunfähigkeit nicht mehr gegeben, dann erhält der Kunde von uns auch eine Information über den wieder zu zahlenden Beitrag.

Die Höhe des Zahlbeitrags orientiert sich dann nach dem im Reaktivierungsjahr deklarierten BU-Überschuss-bzw. Beitragsanrechnungssatzes (maximal der bei Antragstellung vereinbarte Tarifbeitrag).

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir alternativ zur Beitragsanrechnung noch weitere Überschussverwendungsarten an: fondsgebundene Überschussbeteiligung und verzinsliche Ansammlung. 

Hier werden im Gegensatz zur Beitragsanrechnung die BU-Überschüsse zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Ein Wechsel von Beitragsanrechnung in fondsgebundene Überschussbeteiligung oder verzinsliche Ansammlung ist nicht möglich. Für Kunden, die so preiswert wie möglich eine BU-Absicherung abschließen möchten, ist die Beitragsanrechnung zu empfehlen. 

Eine Umstellung der alten Tarifgeneration mit Bonusrente auf neu mit Beitragsanrechnung ist nicht möglich.

Will ein Kunde seinen privaten Vertrag auf betriebliche Altersversorgung umstellen, dann kann er die Beitragsanrechnung beibehalten. fondsgebundene Überschussbeteiligung, verzinsliche Ansammlung, Bonusrente

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