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Beitragsanrechnung
Berufsunfähigkeit
Mit Einführung der
Überschussbeteiligung Beitragsanrechnung stellt die Versicherung
auf die Garantieleistung ab. Seitdem wird
die Überschussbeteiligung nicht mehr in Form einer Bonusrente zur
Erhöhung der BU-Rente im BU-Fall
verwendet.
Die BU-Überschussbeteiligung
reduziert sofort den zu zahlenden Beitrag -
vom ersten Tag an. In der Regel ist der Kunde daran interessiert,
so wenig wie möglich für seine
Berufsunfähigkeitsabsicherung bzw. BU-Rente zu zahlen. Bei der
früheren Überschussbeteiligung Bonusrente
bestand die Unsicherheit, dass die Bonusrente während der
Vertragslaufzeit reduziert werden könnte.
Diese Unsicherheit bzw. dieses Verkaufshemmnis haben wir mit der
Beitragsanrechnung abgeschafft. Die
vereinbarte BU-Rente ist jetzt während der gesamten Laufzeit
garantiert.
Bei einer bAV ist die Bonusrente
(weiterhin) möglich.
Die BU-Überschussbeteiligung wirkt
sich sofort auf den Beitrag aus. Im Angebot und in der Police
werden dem Kunden der Tarifbeitrag
und der zu zahlende Beitrag ausgewiesen. Der Zahlbeitrag ist der um
die BU-Überschussbeteiligung geschmälerte Beitrag, den der Kunde
zu zahlen hat. Der Tarifbeitrag ist
garantiert, d.h. bis zu dieser Höhe könnten wir während der
Vertragsdauer den Zahlbeitrag anpassen.
Im BU-Fall entfällt die volle
Beitragszahlung für den Kunden. Ist eine Berufsunfähigkeit nicht
mehr gegeben, dann erhält der Kunde von uns
auch eine Information über den wieder zu zahlenden Beitrag.
Die Höhe des Zahlbeitrags
orientiert sich dann nach dem im Reaktivierungsjahr deklarierten
BU-Überschuss-bzw. Beitragsanrechnungssatzes (maximal der bei
Antragstellung vereinbarte Tarifbeitrag).
Bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir alternativ zur
Beitragsanrechnung noch weitere
Überschussverwendungsarten an: fondsgebundene
Überschussbeteiligung und verzinsliche Ansammlung.
Hier werden im Gegensatz zur
Beitragsanrechnung die BU-Überschüsse zum Ende des
Versicherungsjahres zugeteilt. Ein Wechsel von Beitragsanrechnung
in fondsgebundene Überschussbeteiligung oder
verzinsliche Ansammlung ist nicht möglich. Für Kunden, die so
preiswert wie möglich eine BU-Absicherung
abschließen möchten, ist die Beitragsanrechnung zu
empfehlen.
Eine Umstellung
der alten Tarifgeneration mit Bonusrente auf neu mit
Beitragsanrechnung ist nicht möglich.
Will ein Kunde seinen privaten
Vertrag auf betriebliche Altersversorgung umstellen, dann kann er
die
Beitragsanrechnung beibehalten. fondsgebundene
Überschussbeteiligung, verzinsliche
Ansammlung, Bonusrente
Beitragsanrechnung
Berufsunfähigkeit
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