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Berufsunfähigkeit
Folgende Voraussetzungen müssen
zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung erfüllt
sein:
Die versicherte Person muss
(bei der Standardregelung) zu mindestens 50% außer Stande sein, ihrem
zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Die Erkrankung, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall, weswegen der letzte
Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt
werden kann, muss medizinisch festgestellt werden.
Die Dauerhaftigkeit der
Erkrankung, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls muss
voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern
oder bereits seit 6 Monaten ununterbrochen angedauert haben.
Stellt sich erst nachträglich
heraus, dass eine Erkrankung, Körperverletzung oder ein
Kräfteverfall tatsächlich mehr als 6
Monate ununterbrochen angedauert hat, leistet die Versicherung rückwirkend
ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit
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