|
Berufswechsel
Berufsunfähigkeit
Wechselt die
versicherte Person während der Versicherungsdauer ihre berufliche
Tätigkeit, muss der Versicherung dieser Wechsel nicht angezeigt
werden. Alle Risiken des neuen Berufs sind automatisch mitversichert.
Es erfolgt weder eine
Verteuerung noch eine Veränderung der Endalterbegrenzung.
Im Umkehrschluss kann
es durch einen Berufswechsel während der Vertragsdauer auch nicht
zu einer Beitragsreduzierung
kommen.
Berufswechsel
Berufsunfähigkeit
|