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Dauer
Berufsunfähigkeit
Bei der BU unterscheidet man
zwischen:
a)
Beitragszahlungsdauer/abgekürzte Beitragszahlungsdauer
b) Leistungsdauer
c) Versicherungsdauer
a)
Beitragszahlungsdauer/abgekürzte Beitragszahlungsdauer
Während dieser Dauer werden die
Beiträge gezahlt. Bei Einschluss der BU ohne berufsbedingte
Endalterbegrenzung gelten folgende Grenzen:
Beitragsbefreiung (BUZV)
Die Versicherungs- und
Beitragszahlungsdauer stimmen immer überein und sind
grundsätzlich gleich der Beitragszahlungsdauer
der Hauptversicherung. Sie können jedoch auch kürzer sein.
In diesem Fall muss die
Beitragszahlung zur Hauptversicherung nach Ablauf der
Beitragsbefreiung aufgenommen werden, auch wenn
weiterhin Berufsunfähigkeit besteht.
BU-Rente (BUZV)
Die Beitragszahlungsdauer der
BU-Rente ist generell gleich der Beitragszahlungsdauer der
Beitragsbefreiung.
Abgekürzte Beitragszahlungsdauer
Bei der BU ist eine abgekürzte
Beitragszahlungsdauer im Vergleich zur Versicherungsdauer
möglich. Ist z.B. eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer
von 5 Jahren und eine BUZV mit einer BU-Rente vorgesehen,
endet die Versicherungsdauer
der Beitragsbefreiung auch nach 5 Jahren, da die Beiträge
in diesem Zeitraum für die gesamte Dauer bereits gezahlt
sind.
Dies ist z.B. der Fall, wenn aus dem Beitragsdepot der
Versicherung die Beiträge für den Vertrag
entnommen werden. Dann gilt zusätzlich: Wird der Versicherte innerhalb der
Beitragszahlungsdauer berufsunfähig, erhält er den noch
ausstehenden Beitragsanteil (mit dem Depotzins
verzinst) zurück.
Für die BU-Rente gilt jedoch: die
Zusatzversicherung folgt der Hauptversicherung. Es besteht also bis zum Ablauf der Versicherung
bzw. bis zum Ablauf der Aufschubzeit (bei Rentenversicherungen) noch Versicherungsschutz für die
BU-Rente. Der Versicherungsschutz der BU-Rente endet mit dem Ablauf der Aufschubzeit
spätestens jedoch an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag
liegt, an dem die versicherte Person das 66. Lebensjahr vollendet.
b) Leistungsdauer
Als Leistungsdauer wird der
Zeitraum bezeichnet, in dem die Leistungen aus dem
Versicherungsschutz
erbracht werden. I. d. R. stimmt diese mit der Versicherungsdauer
überein. Eine Differenzierung in Leistungs- und Versicherungsdauer ist nur bei berufsbedingter
Endalterbegrenzung möglich.
Die Leistungspflicht der
Versicherung endet mit dem Ablauf der Aufschubzeit der
Hauptversicherung, spätestens jedoch an dem Jahrestag
des Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag liegt, an dem die
versicherte Person das 66. Lebensjahr vollendet.
c) Versicherungsdauer
Durch die Versicherungsdauer wird
der Zeitraum bestimmt, in dem Versicherungsschutz besteht.
Eine Leistung wird nur dann
fällig, wenn die Berufsunfähigkeit während dieser Dauer
eintritt. Die Versicherungsdauer der BU sollte grundsätzlich so lang wie möglich gewählt
werden, d.h. bei der BUZ bis zum Ablauf des Hauptvertrages
(Versicherungsdauer endet spätestens jedoch an dem Jahrestag des
Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag liegt, an dem die versicherte
Person das 66. Lebensjahr vollendet.
Die Versicherungsdauer der BU-Rente
entspricht im Normalfall der Versicherungsdauer bzw. - bei Rentenversicherungen - der
Aufschubzeit der Hauptversicherung. Die Versicherungsdauer der BU-Rente kann jedoch auch kürzer
sein. In diesem Fall müssen die Versicherungs- und
Leistungsdauern der BU-Rente gleich den Dauern der
Beitragsbefreiung sein (maximal bis Ende der Beitragszahlungsdauer der
Hauptversicherung)
Dauer
Berufsunfähigkeit
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