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Dauer Berufsunfähigkeit

Dauer Berufsunfähigkeit

Bei der BU unterscheidet man zwischen:

a) Beitragszahlungsdauer/abgekürzte Beitragszahlungsdauer

b) Leistungsdauer

c) Versicherungsdauer

a) Beitragszahlungsdauer/abgekürzte Beitragszahlungsdauer

Während dieser Dauer werden die Beiträge gezahlt. Bei Einschluss der BU ohne berufsbedingte Endalterbegrenzung gelten folgende Grenzen:

Beitragsbefreiung (BUZV)

Die Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer stimmen immer überein und sind grundsätzlich gleich der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung. Sie können jedoch auch kürzer sein.

In diesem Fall muss die Beitragszahlung zur Hauptversicherung nach Ablauf der Beitragsbefreiung aufgenommen werden, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht.

BU-Rente (BUZV)

Die Beitragszahlungsdauer der BU-Rente ist generell gleich der Beitragszahlungsdauer der Beitragsbefreiung.

Abgekürzte Beitragszahlungsdauer

Bei der BU ist eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer im Vergleich zur Versicherungsdauer möglich. Ist z.B. eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer von 5 Jahren und eine BUZV mit einer BU-Rente vorgesehen, endet die Versicherungsdauer der Beitragsbefreiung auch nach 5 Jahren, da die Beiträge in diesem Zeitraum für die gesamte Dauer bereits gezahlt sind.

Dies ist z.B. der Fall, wenn aus dem Beitragsdepot der Versicherung die Beiträge für den Vertrag entnommen werden. Dann gilt zusätzlich: Wird der Versicherte innerhalb der Beitragszahlungsdauer berufsunfähig, erhält er den noch ausstehenden Beitragsanteil (mit dem Depotzins verzinst) zurück.

Für die BU-Rente gilt jedoch: die Zusatzversicherung folgt der Hauptversicherung. Es besteht also bis zum Ablauf der Versicherung bzw. bis zum Ablauf der Aufschubzeit (bei Rentenversicherungen) noch Versicherungsschutz für die BU-Rente. Der Versicherungsschutz der BU-Rente endet mit dem Ablauf der Aufschubzeit spätestens jedoch an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag liegt, an dem die versicherte Person das 66. Lebensjahr vollendet.

b) Leistungsdauer

Als Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, in dem die Leistungen aus dem Versicherungsschutz erbracht werden. I. d. R. stimmt diese mit der Versicherungsdauer überein. Eine Differenzierung in Leistungs- und Versicherungsdauer ist nur bei berufsbedingter Endalterbegrenzung möglich.

Die Leistungspflicht der Versicherung endet mit dem Ablauf der Aufschubzeit der Hauptversicherung, spätestens jedoch an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag liegt, an dem die versicherte Person das 66. Lebensjahr vollendet. 

c) Versicherungsdauer

Durch die Versicherungsdauer wird der Zeitraum bestimmt, in dem Versicherungsschutz besteht.

Eine Leistung wird nur dann fällig, wenn die Berufsunfähigkeit während dieser Dauer eintritt. Die Versicherungsdauer der BU sollte grundsätzlich so lang wie möglich gewählt werden, d.h. bei der BUZ bis zum Ablauf des Hauptvertrages (Versicherungsdauer endet spätestens jedoch an dem Jahrestag des Versicherungsbeginns, der unmittelbar vor dem Geburtstag liegt, an dem die versicherte Person das 66. Lebensjahr vollendet. 

Die Versicherungsdauer der BU-Rente entspricht im Normalfall der Versicherungsdauer bzw. - bei Rentenversicherungen - der Aufschubzeit der Hauptversicherung. Die Versicherungsdauer der BU-Rente kann jedoch auch kürzer sein. In diesem Fall müssen die Versicherungs- und Leistungsdauern der BU-Rente gleich den Dauern der Beitragsbefreiung sein (maximal bis Ende der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung)

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