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Erwerbsunfähigkeits
- Klausel
Um bestimmten
Kundengruppen überhaupt eine Invaliditätsabsicherung anzubieten,
haben wir die Erwerbsunfähigkeits-Klausel
eingeführt. Die Erwerbsunfähigkeits-Klausel können Sie
folgenden Kunden anbieten:
Schülern
Studenten im
Grundstudium
Wehr- und
Zivildienstleistenden
Berufstätigen,
die keine Berufsunfähigkeitsabsicherung erhalten können, z.B.
Künstler
Die
Erwerbsunfähigkeits-Klausel ist mit beiden Produktvarianten
kombinierbar. Beim Einschluss der Erwerbsunfähigkeits-Klausel
erhält der Kunde eine Sondervereinbarung zu den BU-Bedingungen.
Der Begriff „Berufsunfähigkeit"
wird durch „Erwerbsunfähigkeit" ersetzt. Der Leistungsfall
tritt ein, wenn der Kunde
außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden
täglich nachzugehen oder mehr als
nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit zu erzielen.
Bei Wahl der
Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Dynamikplan profitiert
der Kunde auch von der Dynamik-BUZV. Die Möglichkeit einer
Erhöhung der Rente ohne erneute
Gesundheitsprüfung im Rahmen der Anpassungsgarantie besteht
ebenfalls.
Allerdings ist bei der
Anpassung ebenfalls die EU-Klausel vereinbart.
Erwerbsunfähigkeits
- Klausel
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