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Fondsgebundene
Überschussbeteiligung
Bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung bieten wir dem Kunden als
Alternative zur Beitragsanrechnung auch
die fondsgebundene BU-Überschussbeteiligung an. Die
fondsgebundene Überschussbeteiligung ist
für Kunden interessant, die eine BU-Absicherung wünschen und
gleichzeitig auch noch von
erhöhten Renditechancen des Aktienmarktes profitieren wollen,
dabei aber nicht viel Geld für einen
separaten Investment-Sparplan haben.
Die BU-Überschüsse
werden dem Kunden am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und in
die ausgewählten Fonds
investiert. Die Berufsunfähigkeitsrente ist natürlich
garantiert.
Der Kunde kann bis zu
4 Fonds aus der gleichen Fondspalette wählen, die auch für die
anderen Fondsprodukte gilt.
Ansonsten gelten zu den Fonds die üblichen Regelungen wie zu den
anderen Fondsprodukten, wie z.
B. bis zu 4 kostenlose Fondswechsel pro Jahr. Der Kunde kann
jederzeit über sein
Fondsguthaben verfügen, z. B. kann er sein Fondsguthaben bei
finanziellen Engpässen zur Begleichung von
Beiträgen verwenden.
Im BU-Fall kann er
sich das Fondsguthaben auszahlen oder bis zum
Ablauf stehen lassen. Eine Erhöhung der BU-Rente ist nicht
möglich, da i. d. R. die Dauer
einer Berufsunfähigkeit ungewiss ist. Während der Dauer einer
Berufsunfähigkeit werden dem
Kunden Überschüsse in Form von jährlichen Rentenerhöhungen
zugeteilt.
Fondsgebundene
Überschussbeteiligung
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