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Gesetzliche
Absicherung Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Absicherung sieht
i. d. R. zu Beginn der Erkrankung wie folgt aus: Als Arbeitnehmer
erhalten Sie im Krankheitsfall (Arbeitsunfähigkeit) eine
Lohnfortzahlung für normalerweise 6 Wochen von
Ihrem Arbeitgeber. Danach springt der Krankenversicherer mit dem
Krankengeld ein.
Hier entstehen
häufig erhebliche Lücken. Von der gesetzlichen
Krankenversicherung werden maximal 80 Prozent
des Entgeltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt - und das
längstens für 78 Wochen.
Selbst dann, wenn während der
Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Außerdem
sind vom Krankengeld Renten-, Arbeitslosen-
und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
Damit Ihnen keine
Ansprüche verloren gehen, sollte Sie Ihre mögliche
Berufsunfähigkeit vorsorglich melden, spätestens
bei einer Krankschreibung von mehr als 8 Wochen.
Anspruch auf eine Rente wegen
Erwerbsminderung besteht nach neuem Recht erst ab dem 7. Monat nach
Eintritt der Erwerbsminderung.
Gesetzliche
Absicherung Berufsunfähigkeit
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