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Krankentagegeld
Berufsunfähigkeit
Krankentagegeld
erhält man bereits bei Arbeitsunfähigkeit. gesetzliche
Absicherung
Wichtig:
Bezieht der
Versicherte Krankentagegeld - ob von der gesetzlichen oder
privaten Krankenversicherung -
und hat er bereits einen Antrag auf gesetzliche
Erwerbsminderungsrente gestellt und wird der Rentenantrag von
der gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend anerkannt, dann
muss er das in diesem Zeitraum
erhaltene Krankentagegeld grundsätzlich zurückzahlen.
Denn die
Krankenversicherung stellt ihre
Leistung ein, wenn sie feststellt, dass der Kunde berufsunfähig
und nicht mehr arbeitsunfähig ist.
Die Krankenversicherer definieren die Berufsunfähigkeit jedoch
anders als die Lebensversicherer.
Es ist möglich, dass
der Kunde gemäß den BU-Bedingungen der Lebensversicherer noch
nicht berufsunfähig ist. Der
Kunde könnte somit in eine zeitliche Leistungslücke fallen und
keine Absicherung haben.
Krankentagegeld
Berufsunfähigkeit
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