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Nachprüfung
Berufsunfähigkeit
Die Versicherung kann nach der
Anerkennung bzw. Weiteranerkennung einer BU-Leistung von Zeit
zu Zeit das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit überprüfen. I.
d. R. erfolgt die erste Nachprüfung nach 2
Jahren. Ist der Kunde weiterhin berufsunfähig, leisten die
Versicherung weiter; hat sich sein Gesundheitszustand so
gebessert, dass der Grad der Berufsunfähigkeit
weniger als 50% beträgt, stellt die
Versicherung die Leistung ein.
Das gilt auch dann, wenn der
Versicherte inzwischen eine andere zumutbare Tätigkeit
ausübt. Konkrete
Verweisung
Liegt keine Berufsunfähigkeit mehr
vor oder übt der Versicherte inzwischen eine andere zumutbare Tätigkeit
aus, teilt die Versicherung ihm mit, dass Sie die Leistung zu
Beginn des übernächsten Monats nach Absendung dieser
Mitteilung einstellen und dass er zu diesem Zeitpunkt die
Beitragszahlung wieder aufnehmen muss.
Bei der Staffelregelung stellen wir
im Rahmen der Nachprüfung die Leistung ein, wenn der BU-Grad mindestens
25% nicht mehr erreicht wird.
Nachprüfung
Berufsunfähigkeit
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