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Staffelregelung
Berufsunfähigkeit
Neben der
Standardregelung (Leistung ab 50% BU-Grad) wird auch auf
besonderen Wunsch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum
gleichen Beitrag eine Leistungsstaffel angeboten.
Bei dieser
Staffelregelung orientiert sich die Höhe der Leistung am
BU-Grad:
Ab einem
BU-Grad von 25% wird eine anteilige BU-Leistung fällig, d.h. die
Versicherung zahlt 25% der
Beiträge der ggf. vorhandenen Hauptversicherung und 25% der ggf.
vereinbarten BU-Rente.
Ab einem
BU-Grad von 75% besteht voller Leistungsanspruch.
Bei
Pflegebedürftigkeit wird eine volle Leistung ab vier
Pflegepunkten erbracht.
Ein späterer Wechsel
von der Standardregelung zur Staffelregelung - und umgekehrt - ist
nicht möglich.
Diese Leistungsstaffel
kann als „Besondere Vereinbarung" beantragt werden. In der
Police wird sie dann mit einer
Anlage dokumentiert. Die Staffelregelung kann allerdings nicht mit
einer „Dynamik-BUZV" vereinbart werden. Dynamik-BUZV
Bei der
Leistungsstaffel kann es im BU-Fall oft zu Streitigkeiten über
den Anerkennungsgrad der BU kommen,
z.B.: Warum beträgt der BU-Grad nur 70% und nicht 75%?
Hier bedeutet die
Differenz von 5%-Punkten im
BU-Grad gleich 30% weniger Rente. Ferner übernimmt die
Versicherung
erst ab einem BU-Grad von 75%
die volle Beitragszahlung für den Kunden. Vor diesem Hintergrund
ist es empfehlenswert,
grundsätzlich die Standardregelung anzunehmen.
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Berufsunfähigkeit
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