Staffelregelung

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Staffelregelung Berufsunfähigkeit

Staffelregelung Berufsunfähigkeit

Neben der Standardregelung (Leistung ab 50% BU-Grad) wird auch auf besonderen Wunsch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum gleichen Beitrag eine Leistungsstaffel angeboten.

Bei dieser Staffelregelung orientiert sich die Höhe der Leistung am BU-Grad:

Ab einem BU-Grad von 25% wird eine anteilige BU-Leistung fällig, d.h. die Versicherung zahlt 25% der Beiträge der ggf. vorhandenen Hauptversicherung und 25% der ggf. vereinbarten BU-Rente.

Ab einem BU-Grad von 75% besteht voller Leistungsanspruch.

Bei Pflegebedürftigkeit wird eine volle Leistung ab vier Pflegepunkten erbracht.

Ein späterer Wechsel von der Standardregelung zur Staffelregelung - und umgekehrt - ist nicht möglich.

Diese Leistungsstaffel kann als „Besondere Vereinbarung" beantragt werden. In der Police wird sie dann mit einer Anlage dokumentiert. Die Staffelregelung kann allerdings nicht mit einer „Dynamik-BUZV" vereinbart werden. Dynamik-BUZV

Bei der Leistungsstaffel kann es im BU-Fall oft zu Streitigkeiten über den Anerkennungsgrad der BU kommen, z.B.: Warum beträgt der BU-Grad nur 70% und nicht 75%? 

Hier bedeutet die Differenz von 5%-Punkten im BU-Grad gleich 30% weniger Rente. Ferner übernimmt die Versicherung erst ab einem BU-Grad von 75% die volle Beitragszahlung für den Kunden. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert,  grundsätzlich die Standardregelung anzunehmen.

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