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Versorgungswerke
Berufsunfähigkeit
Versicherte aus Kammerberufen wie
z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare etc. sind i. d.
R. in so genannten berufsständischen
Versorgungswerken versichert. Die Absicherung ist hier wesentlich besser
als in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber einen adäquaten
Lohnersatz können diese auch nicht
bieten.
Zudem wird dort eine Rente erst bei
Einstellung der beruflichen Tätigkeit und Verzicht auf
Bestellung gewährt. Eine pauschale Aussage über die Höhe dieser
Renten kann nicht getroffen werden, da diese
u.a. von der Höhe der gezahlten Beiträge und der jeweiligen
Satzung des Versorgungswerks abhängt.
Versorgungswerke
Berufsunfähigkeit
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