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Verweisungsverzicht
Berufsunfähigkeit
Die Versicherung verzichtet auf die
abstrakte Verweisung. D.h. die Versicherung prüft im BU-Fall nicht
mehr, ob die versicherte Person noch eine andere Tätigkeit
ausüben könnte. Der Verzicht auf die abstrakte
Verweisung wird in den Bedingungen explizit genannt.
Maßgeblich für die
Berufsunfähigkeit ist somit der Gesundheitszustand bezogen auf
den aktuellen Beruf des Versicherten. Gerade
Versicherte, die nur eine durchschnittliche berufliche
Qualifikation haben, müssten eine abstrakte
Verweisung befürchten.
Denn je geringer die berufliche
Qualifikation ist, desto geringer sind die
Anforderungen für eine zumutbare Tätigkeit. Gerade diesen Kunden
bietet der Verzicht auf eine abstrakte
Verweisung eine größere Sicherheit.
Ist der Kunde im Falle einer
Berufsunfähigkeit arbeitslos, Auszubildender oder Student so
gelten bezüglich der Verweisungspraxis bzw.
Prüfung der Berufsunfähigkeit folgende Besonderheiten:
Kunde ist zum Zeitpunkt
seiner Berufsunfähigkeit arbeitslos:
Maßgeblich für die Prüfung der
Berufsunfähigkeit ist die Dauer der Arbeitslosigkeit.
Der Kunde ist 12 oder weniger als
12 Monate arbeitslos:
Dann wird die Berufsunfähigkeit
auf Basis des zuletzt ausgeübten Berufes und der zu diesem Zeitpunkt
erreichten Lebensstellung beurteilt. In diesem Fall verzichten wir
auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung.
Der Kunde ist länger als 12 Monate
arbeitslos:
Dann wird die Berufsunfähigkeit
auf Basis seiner Ausbildung und Erfahrung und der Lebensstellung beim
Ausscheiden aus dem Berufsleben geprüft. In diesem Fall gilt der
Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht.
Kunde ist zum Zeitpunkte
seiner Berufsunfähigkeit Auszubildender, Student oder Schüler:
Maßgeblich für die Prüfung ist,
dass der Kunde so stark gesundheitlich beeinträchtigt ist, dass
er die Ausbildung, das Studium oder den
Schulbesuch nicht fortsetzen und auch keine andere Tätigkeit, die
seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, ausüben kann. In
diesem Fall würde die Versicherung die Möglichkeit einer
abstrakten Verweisung prüfen.
Ist die Berufsunfähigkeit im
letzten Ausbildungsjahr eingetreten und übt der Azubi aus
gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung
aus, dann erbringen wir die vereinbarte Leistung für die ersten 2
Jahre der neuen Ausbildung.
Verweisungsverzicht
Berufsunfähigkeit
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