Verweisungsverzicht

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Verweisungsverzicht Berufsunfähigkeit

Verweisungsverzicht Berufsunfähigkeit

Die Versicherung verzichtet auf die abstrakte Verweisung. D.h. die Versicherung prüft im BU-Fall nicht mehr, ob die versicherte Person noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung wird in den Bedingungen explizit genannt.

Maßgeblich für die Berufsunfähigkeit ist somit der Gesundheitszustand bezogen auf den aktuellen Beruf des Versicherten. Gerade Versicherte, die nur eine durchschnittliche berufliche Qualifikation haben, müssten eine abstrakte Verweisung befürchten. 

Denn je geringer die berufliche Qualifikation ist, desto geringer sind die Anforderungen für eine zumutbare Tätigkeit. Gerade diesen Kunden bietet der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung eine größere Sicherheit.

Ist der Kunde im Falle einer Berufsunfähigkeit arbeitslos, Auszubildender oder Student so gelten bezüglich der Verweisungspraxis bzw. Prüfung der Berufsunfähigkeit folgende Besonderheiten:

Kunde ist zum Zeitpunkt seiner Berufsunfähigkeit arbeitslos:

Maßgeblich für die Prüfung der Berufsunfähigkeit ist die Dauer der Arbeitslosigkeit.

Der Kunde ist 12 oder weniger als 12 Monate arbeitslos:

Dann wird die Berufsunfähigkeit auf Basis des zuletzt ausgeübten Berufes und der zu diesem Zeitpunkt erreichten Lebensstellung beurteilt. In diesem Fall verzichten wir auf die Prüfung einer abstrakten Verweisung.

Der Kunde ist länger als 12 Monate arbeitslos:

Dann wird die Berufsunfähigkeit auf Basis seiner Ausbildung und Erfahrung und der Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben geprüft. In diesem Fall gilt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung nicht.

Kunde ist zum Zeitpunkte seiner Berufsunfähigkeit Auszubildender, Student oder Schüler:

Maßgeblich für die Prüfung ist, dass der Kunde so stark gesundheitlich beeinträchtigt ist, dass er die Ausbildung, das Studium oder den Schulbesuch nicht fortsetzen und auch keine andere Tätigkeit, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht, ausüben kann. In diesem Fall würde die Versicherung die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung prüfen. 

Ist die Berufsunfähigkeit im letzten Ausbildungsjahr eingetreten und übt der Azubi aus gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung aus, dann erbringen wir die vereinbarte Leistung für die ersten 2 Jahre der neuen Ausbildung. 

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Verweisungsverzicht Berufsunfähigkeit

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