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Verzinsliche
Ansammlung Berufsunfähigkeit
Bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Kunde als
Überschussbeteiligung auch die verzinsliche
Ansammlung wählen. Hier handelt es sich um eine Form des
Sparvorgangs, bei dem die laufenden
BU-Überschüsse am Ende jedes Versicherungsjahres zugeteilt und
zurzeit mit 4,25 % p.a. verzinst
werden.
Die verzinsliche Ansammlung der
Überschussbeteiligung ist für Kunden interessant,
die eine BU-Absicherung wünschen, dabei aber nicht viel Geld für
einen separaten Sparplan haben und
konservative Anlageformen vorziehen. Die Berufsunfähigkeitsrente
ist garantiert.
Der Kunde kann jederzeit über sein
Überschussguthaben verfügen, z.B. kann er es bei finanziellen Engpässen
zur Begleichung von Beiträgen verwenden. Im BU-Fall kann er sich
die Überschüsse auszahlen oder bis zum
Ablauf stehen lassen. Diese Leistung ist steuerfrei.
Eine Erhöhung der BU-Rente ist
nicht möglich, da i. d. R. die Dauer einer Berufsunfähigkeit
ungewiss ist. Während der Dauer einer Berufsunfähigkeit
werden dem Kunden Überschüsse in Form von jährlichen
Rentenerhöhungen zugeteilt.
Verzinsliche
Ansammlung Berufsunfähigkeit
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