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Vorläufiger
Versicherungsschutz Berufsunfähigkeit
Der vorläufige Versicherungsschutz
bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt
mit dem 3. Tag nach Unterzeichnung des Antrags, allerdings nur
für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit durch
einen Unfall verursacht worden ist. Der vorläufige
Versicherungsschutz gilt bis zu einem
anfänglichen jährlichen Beitrag von 6.000 € und bis zu einer
monatlichen BU-Rente von 1.500 €.
Weitere Regelungen sind in den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den vorläufigen
Versicherungsschutz enthalten.
Der Vorteil für den Kunden: Ein
unvorhersehbarer Unfall, der zu einer Berufsunfähigkeit führt,
ist schon vor Policierung mitversichert. Das
bedeutet für ihn: Mehr Sicherheit, nämlich Sicherheit von Anfang
an.
Vorläufiger
Versicherungsschutz Berufsunfähigkeit
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