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Weltweiter Versicherungsschutz
Berufsunfähigkeit
Die Versicherung bietet ihren
Kunden während der Vertragslaufzeit weltweiten
Versicherungsschutz.
Steht schon bei Beantragung fest,
dass die versicherte Person für einen längeren Zeitraum in ein
politisches oder medizinisches Krisengebiet
geht, sollte dies bei Antragstellung mitgeteilt werden, auch wenn
wir im Antrag nicht explizit nach Auslandsaufenthalten fragen.
Dies wird evtl. mit einem Risikozuschlag berücksichtigt
oder führt in seltenen Fällen zu einer Ablehnung.
Während der Vertragslaufzeit ist
es jedoch egal, wo der Versicherungsfall entsteht oder wohin die
versicherte Person ihren gewöhnlichen
Aufenthalt verlegt. Gerade für Kunden (z.B. Ingenieure), die aus beruflichen
Gründen zeitweise und längerfristig im Ausland leben, ist der
weltweite Versicherungsschutz ein großer
Vorteil, der Sicherheit gibt. Im Berufsunfähigkeitsfall können
auch Bescheinigungen von ausländischen
Ärzten/Krankenhäusern eingereicht werden.
Die Bescheinigungen müssen in
deutscher Sprache ausgestellt sein. Falls
die Versicherung ein Gutachten eines deutschen Arztes benötigt,
werden die Kosten für das Gutachten (ohne Reisekosten) von der
Versicherung übernommen.
Der weltweite Versicherungsschutz
ist grundsätzlich nur eingeschränkt, wenn eine
Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit
bestimmten, außergewöhnlichen Ereignissen eingetreten ist, wie
insbesondere Krieg oder Bürgerkrieg, innere
Unruhen, Kernenergie, Anschläge unter Verwendung von ABC-Waffen oder
-Stoffen, Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens oder
absichtliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit.
Für Krieg, Bürgerkrieg und innere
Unruhen gilt dies jedoch wiederum nur, wenn der Versicherte
aktiv bzw. auf Seiten der Unruhestifter an den Geschehnissen
beteiligt war.
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Berufsunfähigkeit
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