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Weltweiter Versicherungsschutz Berufsunfähigkeit

Weltweiter Versicherungsschutz Berufsunfähigkeit

Die Versicherung bietet ihren Kunden während der Vertragslaufzeit weltweiten Versicherungsschutz.

Steht schon bei Beantragung fest, dass die versicherte Person für einen längeren Zeitraum in ein politisches oder medizinisches Krisengebiet geht, sollte dies bei Antragstellung mitgeteilt werden, auch wenn wir im Antrag nicht explizit nach Auslandsaufenthalten fragen. Dies wird evtl. mit einem Risikozuschlag berücksichtigt oder führt in seltenen Fällen zu einer Ablehnung.

Während der Vertragslaufzeit ist es jedoch egal, wo der Versicherungsfall entsteht oder wohin die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlegt. Gerade für Kunden (z.B. Ingenieure), die aus beruflichen Gründen zeitweise und längerfristig im Ausland leben, ist der weltweite Versicherungsschutz ein großer Vorteil, der Sicherheit gibt. Im Berufsunfähigkeitsfall können auch Bescheinigungen von ausländischen Ärzten/Krankenhäusern eingereicht werden. 

Die Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache ausgestellt sein. Falls die Versicherung ein Gutachten eines deutschen Arztes benötigt, werden die Kosten für das Gutachten (ohne Reisekosten) von der Versicherung übernommen.

Der weltweite Versicherungsschutz ist grundsätzlich nur eingeschränkt, wenn eine Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit bestimmten, außergewöhnlichen Ereignissen eingetreten ist, wie insbesondere Krieg oder Bürgerkrieg, innere Unruhen, Kernenergie, Anschläge unter Verwendung von ABC-Waffen oder -Stoffen, Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens oder absichtliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit.

Für Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen gilt dies jedoch wiederum nur, wenn der Versicherte aktiv bzw. auf Seiten der Unruhestifter an den Geschehnissen beteiligt war.

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