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Zinslose
Beitragsstundung Berufsunfähigkeit
Gerade im Bereich
Berufsunfähigkeit kann die Leistungsprüfung manchmal etwas
länger dauern. Die Beiträge müssen
während dieser Zeit normalerweise weiter gezahlt werden. Während
der Leistungsprüfung besteht die
Möglichkeit, auf Antrag die Beiträge zinslos zu stunden.
Stellt sich nach der
Leistungsprüfung heraus, dass der Kunde nicht berufsunfähig ist,
muss er die Beitragszahlung wieder aufnehmen
und die gestundeten Beiträge nachzahlen, aber keine
Stundungszinsen entrichten.
Der Kunde kann die gestundeten
Beiträge auch in Raten zahlen, allerdings muss die Nachzahlung
innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Stellt sich nach der
Leistungsprüfung heraus, dass der Kunde
berufsunfähig ist, muss er die gestundeten Beiträge
grundsätzlich nicht nachzahlen, da wir die
Beitragszahlung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit übernehmen.
Zinslose
Beitragsstundung Berufsunfähigkeit
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