Anlagesplitting

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Anlagesplitting

Anlagesplitting

Während der Laufzeit hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, das Beitragssplitting zu jeder Beitragsfälligkeit zu ändern und/oder jederzeit einen Fondswechsel vorzunehmen. Damit gewinnt der Vertrag erheblich an Flexibilität. Bei einem Anlagesplitting und/oder einem Fondswechsel bleiben die versicherungstechnischen Daten wie z.B. Beginn, Versicherungssumme, Ablauf, Beitrag etc. unverändert.

Bei einem Fondswechsel wird das vorhandene ? Fondsguthaben (? Deckungskapital) ganz oder teilweise aus einem Fonds entnommen und in einen anderen übertragen. Dieser Wechsel erfolgt börsenaktuell, d.h. zu dem Stichtag, zu dem es der Kunde wünscht, frühestens jedoch zum 2. Börsentag,

Bitte beachten Sie:

Eine möglicherweise mit einem Fondswechsel einhergehende Änderung des Anlagesplittings wird erst zur nächsten Beitragsfälligkeit (s.o.) wirksam. Solch ein Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Versicherungsnehmer sein gesamtes Fondsguthaben aus zwei bisher bedienten Fonds in einen anderen dritten übertragen will und zukünftig ausschließlich in diesen dritten Fonds anlegen möchte.

Der DWS Geldmarktfonds steht nur zur Übertragung von Deckungskapital im Rahmen von Fondswechseln zur Verfügung. Dies bietet sich v.a. als „Parkmöglichkeit" zum Ende der Laufzeit an. Da maximal in 3 Fonds gleichzeitig Anlagebeiträge fließen bzw. Anteileinheiten vorhanden sein dürfen, heißt dies für die Wahl des DWS Geldmarktfonds: Deckungskapital kann in diesen übertragen werden, die zukünftigen Sparbeiträge fließen aber in die (max.) 2 anderen gewählten Fonds.

Vier Änderungen des Beitragssplittings mit evtl. gleichzeitig beantragtem Fondswechsel oder auch nur vier separate Fondswechsel pro Kalenderjahr werden von der Versicherung gebührenfrei durchgeführt. Für jede weitere Änderung wird eine Gebühr von 25 € erhoben. Auch hier gilt ein Fondswechsel, der gleichzeitig mit einer Änderung des Beitragssplittings erfolgt, als eine Änderung.

Also wird auch nur eine Gebühr fällig. Die Gebühr wird dem Fondsguthaben/Deckungskapital entnommen.

Daher ist eine fünfte Änderung im Jahr nur dann möglich, wenn das Fondsguthaben mindestens 25 € beträgt.

Der ? Anlagebeitrag kann auf bis zu 3 Fonds aus dem angebotenen ? Fondsspektrum aufgeteilt werden. Hierfür zulässig sind alle ganzzahligen Prozentsätze von 10 % an aufwärts. Eine Veränderung dieser Prozentsätze ist zu jeder Beitragsfälligkeit möglich. Grundsätzlich gilt: Zu jedem Zeitpunkt darf sich das Deckungskapital in maximal 3 Fonds befinden.

Für die Überschusszuteilung sind die zu diesem Zeitpunkt gewählten Investmentfonds und ihre prozentuale Aufteilung (Beitragssplitting) maßgeblich. Bei einem Fondswechsel wird das Überschussguthaben – sofern vorhanden – im gleichen Verhältnis wie das Deckungskapital zwischen den ? Anlagestöcken übertragen. 

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