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Ausgabeaufschlag
Beim Erwerb von Investmentanteilen muss der
Anleger in der Regel einen sogenannten Ausgabeaufschlag zahlen.
Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im Wesentlichen von der Art
des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab.
Der Ausgabeaufschlag begründet die ggf.
bestehende Differenz zwischen Ausgabepreis und
Rücknahmepreis.
Beispiel: Ausgabepreis 104,50
Rücknahmepreis 100,00
104,50 - 100,00 = 4,50 = Ausgabeaufschlag
Zum Vergleich: Bei Direktkauf wird ein Ausgabeaufschlag in Höhe von ca. 3 - 5 % berechnet.
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