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Im Investmentgeschäft ergänzen sich die Depotbank und die  Kapitalanlagegesellschaft (KAG) in ihren Aufgaben. Die KAG managt den Fonds. Das Geld der Anleger legt sie in Vermögensgegenstände wie z.B. Wertpapiere an. Dieses Vermögen muss jedoch getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft gehalten werden, es bildet ein sog. Sondervermögen. 

Die Verwahrung dieses Sondervermögens übernimmt eine unabhängige Stelle, die Depotbank, welche zu diesem Zweck spezielle Konten einrichtet. Die Depotbank ist u.a. auch zuständig für das Errechnen von Ausgabe- und  Rücknahmepreis der Fondsanteile, die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine und die Gewinnausschüttung.

Ebenfalls obliegen ihr gewisse Kontrollaufgaben. 

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