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Depotbank
Im Investmentgeschäft ergänzen sich die
Depotbank und die Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) in ihren Aufgaben. Die KAG managt den Fonds. Das Geld der
Anleger legt sie in Vermögensgegenstände wie z.B. Wertpapiere
an. Dieses Vermögen muss jedoch getrennt vom Vermögen der
Fondsgesellschaft gehalten werden, es bildet ein sog.
Sondervermögen.
Die Verwahrung dieses Sondervermögens übernimmt
eine unabhängige Stelle, die Depotbank, welche zu diesem Zweck
spezielle Konten einrichtet. Die Depotbank ist u.a. auch
zuständig für das Errechnen von Ausgabe- und
Rücknahmepreis der
Fondsanteile, die Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine und die
Gewinnausschüttung.
Ebenfalls obliegen ihr gewisse Kontrollaufgaben.
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