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Fondsertrag
Fondsanleger haben Anspruch auf eine Beteiligung
am Ertrag, den die Fondsgesellschaft mit diesem Vermögen erzielt.
Die vom Fonds erwirtschafteten Zins-, Dividenden- oder
Mieteinnahmen oder sonstige ordentliche Erträge stehen daher den
Fondssparern zu. Veräußerungserträge (außerordentliche
Erträge) verbleiben i.d.R. im Fonds und werden nicht
ausgeschüttet.
Um den Anteil pro Anleger zu ermitteln, wird die
Summe der Erträge einfach durch die Zahl der ausgegebenen Anteile
geteilt und - je nach Fondskonzept - ausgeschüttet oder
automatisch wieder angelegt (thesauriert). Die Wiederanlage der
erhaltenen Ausschüttungen ist empfehlenswert, um eine Art
Zinseszins-Effekt zu nutzen.
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