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Fondsertrag

Fondsertrag

Fondsanleger haben Anspruch auf eine Beteiligung am Ertrag, den die Fondsgesellschaft mit diesem Vermögen erzielt. Die vom Fonds erwirtschafteten Zins-, Dividenden- oder Mieteinnahmen oder sonstige ordentliche Erträge stehen daher den Fondssparern zu. Veräußerungserträge (außerordentliche Erträge) verbleiben i.d.R. im Fonds und werden nicht ausgeschüttet. 

Um den Anteil pro Anleger zu ermitteln, wird die Summe der Erträge einfach durch die Zahl der ausgegebenen Anteile geteilt und - je nach Fondskonzept - ausgeschüttet oder automatisch wieder angelegt (thesauriert). Die Wiederanlage der erhaltenen Ausschüttungen ist empfehlenswert, um eine Art Zinseszins-Effekt zu nutzen.

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