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Immobilienfonds

Immobilienfonds

“Anlegen in inflationsgeschützten Sachwerten“ - ein oft gehörtes Stichwort im Zusammenhang mit der Immobilie. Immobilienfonds investieren in “Grund und Boden", also in Gebäude und Grundstücke. Sie stehen damit im Rufe, eine krisenfeste Anlage zu sein, weshalb ihnen die Anleger in den letzten Jahren Milliardenbeträge anvertrauten. Die Immobilienfonds sind - so der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V. - gerade für längerfristig orientierte Sparer geeignet. 

Wie werden die Mittel angelegt? Immobilienfonds investieren zum größten Teil in Immobiliensachwerte wie Geschäftsgebäude, Büroimmobilien und gemischt genutzte Gebäude, aber auch in unbebaute oder im Zustand der Bebauung befindliche Grundstücke. Der restliche Teil des Fondsvermögens wird in liquiden Mitteln gehalten, denn die Anleger können - wie bei den anderen Fonds auch - ihren einbezahlten Anteil jederzeit zurückfordern (so zumindest beim sogenannten Offenen Immobilienfonds).

 Investmentfonds lassen sich u.a. auf Grund ihrer “Konstruktion“ voneinander unterscheiden. Hier gibt es zwei Varianten: die Offenen und geschlossenen Fonds. Offene Fonds nehmen Anlegergelder in beliebiger Höhe entgegen. Bei Offenen Fonds ist die Zahl der Anteile und damit der Teilhaber von vornherein unbestimmt (Open-end-Prinzip). Das Fondsvermögen kann sich ständig vergrößern. Eine jederzeitige Rückgabe der Anteile ist gewährleistet. Bei geschlossenen Fonds wird nur eine bestimmte Zahl von Anteilen über eine fest begrenzte Anlagesumme ausgegeben (Closed-end-Prinzip). 

Bei Erreichen des geplanten Anlagevolumens, wird der Fonds “geschlossen“, d.h. es werden keine Anteile mehr ausgegeben. Geschlossene Fonds haben immer einen bestimmten Finanzierungszweck vor Augen. Sie existieren hauptsächlich in Form von Immobilienfonds, die mit den Anlegergeldern bestimmte Immobilienobjekte finanzieren wollen.

Ein wesentliches Merkmal der geschlossenen Fonds ist deren Unabhängigkeit vom Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Sie unterliegen demnach nicht den Anlegerschutzmaßnahmen wie Risikomischung, Bankenaufsicht, Publizierungspflicht oder Verpflichtung zur Rücknahme der Fondsanteile.

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