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Immobilienfonds
“Anlegen in inflationsgeschützten Sachwerten“
- ein oft gehörtes Stichwort im Zusammenhang mit der Immobilie.
Immobilienfonds investieren in “Grund und Boden", also in
Gebäude und Grundstücke. Sie stehen damit im Rufe, eine
krisenfeste Anlage zu sein, weshalb ihnen die Anleger in den
letzten Jahren Milliardenbeträge anvertrauten. Die
Immobilienfonds sind - so der Bundesverband Deutscher
Investmentgesellschaften e.V. - gerade für längerfristig
orientierte Sparer geeignet.
Wie werden die Mittel angelegt? Immobilienfonds
investieren zum größten Teil in Immobiliensachwerte wie
Geschäftsgebäude, Büroimmobilien und gemischt genutzte
Gebäude, aber auch in unbebaute oder im Zustand der Bebauung
befindliche Grundstücke. Der restliche Teil des Fondsvermögens
wird in liquiden Mitteln gehalten, denn die Anleger können - wie
bei den anderen Fonds auch - ihren einbezahlten Anteil jederzeit
zurückfordern (so zumindest beim sogenannten Offenen
Immobilienfonds).
Investmentfonds lassen sich u.a. auf Grund
ihrer “Konstruktion“ voneinander unterscheiden. Hier gibt es
zwei Varianten: die Offenen und geschlossenen Fonds. Offene Fonds
nehmen Anlegergelder in beliebiger Höhe entgegen. Bei Offenen
Fonds ist die Zahl der Anteile und damit der Teilhaber von
vornherein unbestimmt (Open-end-Prinzip). Das Fondsvermögen kann
sich ständig vergrößern. Eine jederzeitige Rückgabe der
Anteile ist gewährleistet. Bei geschlossenen Fonds wird nur eine
bestimmte Zahl von Anteilen über eine fest begrenzte Anlagesumme
ausgegeben (Closed-end-Prinzip).
Bei Erreichen des geplanten Anlagevolumens, wird
der Fonds “geschlossen“, d.h. es werden keine Anteile mehr
ausgegeben. Geschlossene Fonds haben immer einen bestimmten
Finanzierungszweck vor Augen. Sie existieren hauptsächlich in
Form von Immobilienfonds, die mit den Anlegergeldern bestimmte
Immobilienobjekte finanzieren wollen.
Ein wesentliches Merkmal der geschlossenen Fonds
ist deren Unabhängigkeit vom Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften. Sie unterliegen demnach nicht den
Anlegerschutzmaßnahmen wie Risikomischung, Bankenaufsicht,
Publizierungspflicht oder Verpflichtung zur Rücknahme der
Fondsanteile.
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