Immer mehr Analysten kommen zu der Erkenntnis, dass die vorgenommenen Abschreibungen zu großen Teilen auf die geltenden Bilanzregeln zurück zu führen sind. Die Kursrückgänge bei fast allen verzinslichen Papieren führten bei den Finanzinstituten zu erheblichen Abschreibungen, da Wertpapiere nach dem Niederstwertprinzip bilanziert werden müssen. Die Institute sind gesetzlich verpflichtet, den niedrigsten Wert der Papiere in ihrem eigenen Bestand in der Bilanz auszuweisen. Erholen sich die Papiere wieder, ist eine Anhebung von dem niedrigen Wert nicht erlaubt. Dies führte zu den Abschreibungen in der Finanzbranche und sorgte dafür, dass die Institute über zusätzliche stille Reserven verfügen, da es mittlerweile auszuschließen ist, dass die übertriebenen Kursabschläge gerechtfertigt sind und ein Anstieg der historischen Ausfallraten ebenfalls nicht erwartet wird. Zahlen also die Schuldner wie z.B. die WestLB ihre Anleihen bei Fälligkeit zurück, führt dies bei den Gläubigerbanken zu außerordentlichen Gewinnen in der Zukunft. Für den Anleger in deutsche Banktitel hat dies sogar noch einen zusätzlichen Nutzen. Am 1.1.2009 tritt die Unternehmenssteuerreform in Kraft. Ab diesem Datum zahlen die deutschen Unternehmen 10% weniger Unternehmenssteuern. Durch die vorgenommenen Abschreibungen verschieben die deutschen Kreditinstitute einen Teil ihrer Gewinne in Jahre mit einer niedrigeren Steuerlast für die Unternehmen. Zahlen sie dann die Gewinne als Dividende aus, zahlt ab nächstem Jahr auch der inländische Aktionär weniger Steuern, da er nun der Abgeltungssteuer unterliegt und die Dividende nicht mehr mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.


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