Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist fast jedermann bekannt. Was oftmals nicht in Erwägung gezogen wird ist die Tatsache, dass man auch zwischen den Versicherern wechseln kann. Dieses wird aber nur sehr wenig umgesetzt, weil die Altersrückstellungen der PKV nicht mitgenommen werden können. Dieses will der Gesetzgeber nun ändern.

Altersrückstellungen wurden über viele Jahre gebildet und sind für die Absicherung des PKV Beitrages im Alter gedacht. Um nun den Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherern zu forcieren, will die Bundesgesundheitsministerin eine Übernahme der Altersrückstellungen forden und gesetzlich umsetzen.

Durch die anstehende Gesundheitsreform 2009 wird nun ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung möglich, ohne größe Verluste zu erleiden. Leider wird die Berechnungsgrundlage auf einen noch nicht definierten Basistarif berechnet, sodass Verträge mit hohen KV Beiträgen wohl schlechter darstehen werden.

Daher ist die gewollte Gleichstellung wohl nicht mehr möglich, da auch jeder Krankenversicherer seine Altersrückstellungen selbst kalkuliert und dieses auf ein Maß zu bringen, scheint nicht machbar.


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