Eine Bilanz ist eine auf einen bestimmten Stichtag bezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Die Bilanz wird aus dem Inventar abgeleitet, das ebenfalls eine stichtagsbezogene Aufstellung von Vermögen und Kapital darstellt . Bei der Aufstellung einer Bilanz werden die Inventar-Einzelpositionen aus Gründen der Übersichtlichkeit zu übergeordneten Einheiten zusammengefasst. Im Gegensatz zum Inventar enthält eine Bilanz ausschließlich Wertangaben, auf Mengenangaben und auf eine Auflistung von Einzelpositionen wird verzichtet. Damit wird zugleich auch verhindert, dass die Bilanz externen Lesern einen zu detaillierten Einblick in das Unternehmen gewährt.
Traditionell lässt sich eine Bilanz in Form einer zweispaltigen Tabelle („Kontenform”) darstellen. In der linken Spalte der Tabelle werden die als „Aktiva” bezeichneten Vermögensgegenstände, in der rechten Spalte das als „Passiva” bezeichnete Eigen- und Fremdkapital des Unternehmens aufgeführt. Daneben enthalten beide Bilanzseiten Korrekturpositionen („Rechnungsabgrenzungsposten”), durch die periodenübergreifende Erfolgsvorgänge (z.B. im voraus gezahlte Miete) periodengerecht zugerechnet werden. In Abb. 4.4 sind die Grundpositionen einer verkürzten Bilanz in Kontenform gemäß den Anforderungen des § 266 HGB dargestellt.
Die Aktiva verdeutlichen die Verwendung des Kapitals. Die Aktiva werden durch das gesamte „aktiv” im Unternehmen arbeitende Vermögen gebildet. Wie auch beim Inventar werden die Vermögensgegenstände nach zunehmender Liquidierbarkeit, gegliedert in Anlage- und Umlaufvermögen, aufgeführt.
Die Passiva dokumentieren die Herkunft des dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Kapitals. Es setzt sich aus Eigen- und aus Fremdkapital zusammen. Das Fremdkapital zeigt die Ansprüche der Gläubiger gegen das Unternehmen, also die vorhandenen Schulden. Der durch die Anteilseigner selbst aufgebrachte Anteil des Kapitals wird als Eigenkapital bezeichnet.
Das Eigenkapital ist definitionsgemäß die Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital, also der Restbetrag, der übrig bleibt, wenn man von der Summe der Vermögensgegenstände die Schulden des Unternehmens abzieht. Infolge dieser Definition ist das Gleichgewicht zwischen den beiden Seiten der Bilanz immer gegeben, eine Bilanz ist definitionsgemäß immer ausgeglichen. Dieser Zusammenhang lässt sich durch die so genannten Bilanz-gleichungen „Vermögen” = „Kapital” oder „Aktiva” = „Passiva” ausdrücken.
Die Tatsache, dass eine Bilanz ausgeglichen sein muss, sagt nichts über den finanziellen Zustand eines Unternehmens aus. Es ist möglich, dass bei einem Unternehmen die Schulden höher als die vorhandenen Vermögensgegenstände sind und das Eigenkapital dadurch einen negativen Wert annimmt. Es liegt dann eine Überschuldung vor, die bei Unternehmen mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu einer Konkursanmeldung führen muss.


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