Neben dem Aufbau der Bilanz ist im HGB auch die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (kurz: GuV) geregelt. In der GuV werden Aufwendungen und Erträge einer Periode gegenüber gestellt, um so das Periodenergebnis (Gewinn oder Verlust) des Unternehmens zu ermitteln.
Eine wichtige Position der GuV ist das Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis bildet den betrieblichen Leistungserstellungsprozess ab. Betriebsfremde Einflüsse bleiben ausgeklammert. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses werden betriebliche Erträge, die im wesentlichen aus Umsatzerlösen bestehen, und betriebliche Aufwendungen gegenüber gestellt.
Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses bestehen zwei Verfahren, das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren. Die beiden Verfahren unterscheiden sich bezüglich der Behandlung von Lagerbestandsveränderungen.
Beim Gesamtkostenverfahren gehen die gesamten Aufwendungen, die in einer Periode angefallen sind, in die Betriebsergebnisberechnung ein, ohne Rücksicht darauf, ob die hergestellten Produkte auch verkauft wurden. Eine Synchronisation mit den Umsatzerlösen wird dadurch erreicht, indem Lagerzugänge (Bestandsmehrungen) wie zusätzliche Umsätze behandelt werden. Zugleich werden Lagerabgänge (Bestandsverminderungen) wie Umsatzminderungen behandelt.
Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenüber gestellt, die für die Erstellung der verkauften Leistungen angefallen sind.


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