Als Grundlage für den Entscheidungsprozess im Unternehmen ist das externe Rechnungswesen nur unzureichend geeignet, so dass in den meisten Unternehmen parallel zum externen Rechnungswesen ein internes Rechnungswesen besteht, dessen wichtigster Bestandteil die Kostenrechnung (Betriebsbuchführung oder im angelsächsischen Sprachraum „Management Accounting”) bildet.
In einer Reihe von Veröffentlichungen wird dieser Bereich des Rechnungswesens als „Kosten- und Leistungsrechnung” bezeichnet. Da jedoch der Kostenaspekt im Vordergrund steht und die Ausführungen zur Leistungs- oder Erlösrechnung eine untergeordnete Rolle spielen, wird in der vorliegenden Veröffentlichung bewusst von „Kostenrechnung” gesprochen.
Die Kostenrechnung erfüllt folgende Aufgaben:
• Planung und Steuerung (Lenkung): Es sind Informationen für die Unternehmensführung zur Vorbereitung von Entscheidungen (beispielsweise Grundsatzentscheidungen, Preispolitik) zu sammeln.
• Kontrolle: Durch die Gegenüberstellung von tatsächlich vorliegenden Werten (Istgrößen) und von vorgegebenen Werten (Sollgrößen) sind Abweichungen zu ermitteln. Anschließend sind im Rahmen einer Abweichungsanalyse die Abweichungsursachen herauszufinden.
• Bereitstellung von Kosteninformationen für die Buchführung, beispielsweise durch die Bewertung von fertigen und unfertigen Beständen oder von aktivierungspflichtigen Eigenleistungen.
• Dokumentation: Durch die Kostenrechnung soll der tatsächlich ablaufende Unternehmensprozess abgebildet werden. Daneben sind angefallene Kosten undLeistungen zu ermitteln und die nach Produktarten aufgespaltene Entstehung des Erfolgs aufzuzeigen.
Da die Kostenrechnung nicht gesetzlich reglementiert ist, bildet ihre Ausgestaltung selbst einen Gegenstand der betrieblichen Entscheidungen. Bei der Ausgestaltung einer Kostenrechnung müssen auch die „Kosten der Kostenrechnung”, die im wesentlichen aus den Personalkosten der mit der Kostenrechnung betrauten Mitarbeiter und deren Arbeitsmittel (Computer, Büroausstattung) bestehen, beachtet werden: Die anfallenden Kosten sollten in einem sinnvollen Verhältnis zu dem entstehenden Nutzen stehen.


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