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Inventur und Inventar eines Unternehmens
August 22, 2008 | Leave a Comment
Zur Durchführung einer ordnungsmäßigen Buchführung muss bekannt sein, welche Bestände an Vermögen (z. B. Bargeld, Waren, Maschinen) und Schulden (z.B. offene Rechnungen, Kredite) ein Unternehmen aufweist. Die zu diesem Zweck regelmäßig durchgeführten Bestandsaufnahmen werden als Inventur bezeichnet. Nach § 240 HGB muss eine Inventur zu Beginn der Aufnahme eines Handelsgewerbes und dann mindestens alle 12 Monate erfolgen. Die Inventur bildet die Grundlage für den Jahresabschluss und ermöglicht zugleich eine Überprüfung der Buchbestände sowie eine Korrektur der Lagerbuchführung, indem Schwund (durch Diebstahl oder verdorbene Waren) aufgezeigt wird.
Bei der Inventur wird ein Verzeichnis erstellt, in dem die Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens vollständig, detailliert und unter Angabe eines Wertes aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis trägt die Bezeichnung Inventar. Das Inventar gliedert sich in die drei Teile „Vermögensgegenstände”, „Schulden” und „Reinvermögen”. Die Vermögensgegenstände werden nach ihrer Liquidierbarkeit (Veräußerbarkeit) in Anlage- und in Umlaufvermögen unterteilt.
Schwer veräußerbar ist das Anlagevermögen eines Unternehmens, das dem Geschäftsbetrieb längere Zeit dienen soll. Es besteht aus Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Geräten sowie aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Leichter liquidierbar sind die Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte, Material, Forderungen gegenüber Kunden, Bankguthaben oder die Barkasse des Unternehmens.
Im zweiten Abschnitt des Inventars sind die Schulden, geordnet nach abnehmender Fälligkeit, aufgeführt. Aus der Differenz zwischen Vermögensgegenständen und Schulden errechnet sich das Reinvermögen des Unternehmens. Das Reinvermögen ist somit der Betrag, um den das Vermögen eines Unternehmens dessen Schulden übersteigen. Es wird auch als „Eigenkapital” bezeichnet.
Die Erfassung der Wirtschaftsgüter kann durch eine körperliche oder eine buchmäßige Bestandsaufnahme sowie aufgrund von Urkunden erfolgen. Bei der körperlichen Bestandsaufnahme wird für jede Vermögensgegenstandsart die Menge durch zählen, messen oder wiegen ermittelt. Eine buchmäßige Bestandsaufnahme wird über eine Fortschreibung der Bestände auf der Basis von schriftlichen Unterlagen (z.B. bei nichtkörperlichen Wirtschaftsgütern wie Forderungen, Bankguthaben oder Verbindlichkeiten) vorgenommen.
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