Das Prinzip einer Lebensversicherung beruht auf der Übernahme eines individuell ungewissen, insgesamt aber schätzbaren Risikos durch ein Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen garantiert dem Versicherungsnehmer eine bestimmte Leistung, z.B. für den Todesfall der versicherten Person oder den Ablauftermin (􀃖 Erlebensfall- Leistung). Je nach Tarifart sind die garantierten Leistungen unterschiedlich ausgeprägt.


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