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Gebühren Rentenversicherung
April 17, 2007 | Leave a Comment
Allgemein:
Bei Vertragsänderungen, wie z.B. dem Wechsel der versicherten Person, einem Tarifwechsel, etc. ( Vertragsänderungen) wird eine geringe Gebühr verrechnet. Dazu werden die Gebühren dem Deckungskapital entnommen.
Bei den Fondsgebundenen Produkten:
Hier fallen zudem folgende Gebühren an:
• Fondswechsel: viermal pro Jahr gebührenfrei,
• Änderung des Beitragssplittings: viermal pro Jahr gebührenfrei,
• Zinsloses Policendarlehen in Anteileinheiten: jede Auszahlung
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