Für alle ab 1.1.2005 neuen Tarife ist eine Vereinbarung von nicht-ganzjährigen Aufschubzeiten möglich. Diese so genannten „Gebrochenen Versicherungsdauern“ ermöglichen eine flexiblere Abstimmung des Ablaufs der Aufschubzeit der Versicherung und des tatsächlichen Rentenbeginns (Ausscheiden aus dem Berufsleben).


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