Grundversicherung ist hier der Begriff für die jeweilige LV / RV, auch Hauptversicherung genannt, ohne Dynamikerhöhungen und ohne 􀃖 Zusatzversicherungen.
Als Grundversicherung gilt der einer jeweiligen LV/RV zugrunde liegende Tarifbaustein. Gemeint ist die Hauptversicherung, also ohne Berücksichtigung von Dynamikerhöhungen und Zusatzversicherungen.


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