Bei Tarifen auf zwei Leben, so genannten Partnertarifen, werden zwei Personen in einem Vertrag (auf das gleiche Risiko) versichert – auch ohne Trauschein. Im Antrag sind die Personendaten beider versicherter Personen anzugeben. Die Versicherung auf zwei Leben ist nicht zu verwechseln mit der Absicherung einer
Mitversicherten Person (􀃖 Beteiligte Personen) bei der 􀃖 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV).


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