Tatsächlicher Beginn
Unter dem tatsächlichen Beginn versteht man den Monatsersten, an dem die Versicherung „tatsächlich“ beginnt, d.h. dieser Zeitpunkt wird im Versicherungsschein dokumentiert und ab diesem Termin beginnt auch die Beitragszahlung.

Technischer Beginn
Als technischen Beginn wird der fiktive Beginn der Versicherung bezeichnet, der sich ergibt aus dem Beginn der 􀃖 Rentenzahlung abzüglich der auf ganze Jahre aufgerundeten 􀃖 Aufschubzeit (s.o.: tatsächlicher Beginn). Dieser Termin ist der jeweilige Versicherungsjahreswechsel, an dem z.B. die jährlichen Überschusszuteilungen erfolgen. Der technische Beginn ist bei allen nicht ganzjährigen Aufschubzeiten nicht der gleiche Termin wie der tatsächliche Beginn. 􀃖 gebrochene Dauern.


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