Abandon

Mai 15, 2007 | Leave a Comment

Abandon bezeichnet man in der Transportversicherung als Erklärung dass der Versicherer nach Eintritt eines Schadens die Versicherungssumme ohne weitere Prüfung zahlt. Dadurch wird er von allen weiteren Verbindlichkeiten befreit, und erwirbt dadurch keine Rechte an dem versicherten Gegenstand. Das Versicherungsverhältnis erlischt mit dem Zugang dieser Erklärung. Dieser Praktiken stammend aus der Seefahrt und ist sinnvoll wenn es darum geht den Übergang von Rechten an einer versicherten Sache auf den Versicherer mit weiteren Zahlungen über die Versicherungsleistung hinaus zu erwarten sind.


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