Als Abbruchkosten im Bereich der Sachversicherungen bezeichnet man die Aufwendungen nach einem Versicherungsfall für das abbrechen stehen gebliebene Versicherter Gebäude und Einrichtung teile, für den Abtransport des Schutzes und für dessen ablagern, entsorgen oder vernichten. Abbruchkosten sind gemeinsam mit auf Räumungskosten in einer besonderen Positionen der Deklarationen versicherbar oder zum Teil innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen versichert.


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