Abfindung

Mai 21, 2007 | Leave a Comment

Eine im Wege des Vergleichs zur Abgeltung aller etwaigen Ansprüche gewährte Leistung (Abfindungsvergleich). Die Abfindungserklärung stellt die Quittung des Versicherungsnehmers in Verbindung mit einem Verzicht auf weitergehende gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche dar. In der Sozialversicherung stellt die Abwendung regelmäßig den Kapitalbetrag dar, durch den eine regelmäßige Leistung abgegolten wird. Im Gesellschaftsrecht wird der Verlust der Mitgliedschaftsrechte abgefunden.


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