Die abgekürzte Lebensversicherung ist eine und technische Bezeichnung für eine ganz normale Lebensversicherung, bei dem der Vertrag so gestaltet wird, dass die Gefahr Tragung oder auch die benannte Beitragszahlung vor den jeweiligen Tod der gefahrenen Person endet. Die abgekürzte Lebensversicherung fit bei den Gesellschaften oftmals auch als Lebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungspflicht gekennzeichnet und benannt.


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