Als abgestimmtes Verhalten bezeichnet einen Begriff aus dem Kartellrecht. Gerade große Unternehmen sind oftmals in diese Sachen verbunden. Ein abgestimmtes Verhalten eingeschränkter Charaktere und die Abstimmungen innerhalb sind als Umgehung des Kartellverbotes durch das Kartellgesetz verboten. Etwaige Zuwiderhandlungen stellen aber leider nur eine Ordnungswidrigkeit dar und können teilweise oder auch begrenzt Schadensersatzansprüche auslösen.


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  • Abgestimmtes Verhalten

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