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Direktversicherung

Wer Teile seines Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge anspart, profitiert zusätzlich durch Steuervorteile und geringere Sozialabgaben. Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag bis 2008 steuer- und sozialabgabenfrei.

 

 

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Grundlagen Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer, so daß ihm am Ende der Laufzeit die Rentenversicherung ausbezahlt wird.

Für die betriebliche Direktversicherung können klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen gewählt werden.

 

Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten.

Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld (Hartz IV) angerechnet.

Eine Direktversicherung kann nur für die Haupttätigkeit abgeschlossen werden, nicht für Nebentätigkeiten.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf Sie als Arbeitnehmer übertragen.

Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

 Vorteile als Arbeitnehmer

Garantierte Zinsen, Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei den Sozialabgaben machen die Direktversicherung zu einer attraktiven Anlageform.

Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert, allerdings mit dem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bleibt der unverfallbare Anspruch auf die Versorgung erhalten. Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden.

Es ist eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30% des angesparten Kapitals, mit Restverrentung, möglich.

Vorteile für Ihren Arbeitgeber

Einsparung von Lohnnebenkosten

Eine Bilanzierung der Versorgungsansprüche muss nicht vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber nutzt die gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltumwandlung zur Mitarbeitermotivation.

Bei Ausscheiden des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung ohne weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.

Die einfache und unkomplizierte Abwicklung sorgt für einen sehr geringen Verwaltungsaufwand.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Altersvorsorge mit einer Direktversicherung und einer steuerlich günstigen Gehaltsumwandlung? Jeder Arbeitnehmer hat per Gesetz Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei wird ein Teil des Gehalts oder eine zusätzliche Gehaltsleistung vom Arbeitgeber direkt in eine Rentenversicherung eingezahlt, ohne dass Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben bis 2008 anfallen. Das Bezugsrecht für die Auszahlung wird unwideruflich auf den Arbeitnehmer übertragen. Bei Arbeitsplatzwechsel oder einer Firmeninsolvenz sind die eingezahlten Beiträge übertragbar und sicher.

Welche Vorteile bietet eine Gehaltsumwandlung mit einer Direktversicherung? Die Gehaltsumwandlung mit einer Direktversicherung bietet Ihnen neben Steuervorteilen eine flexible Lösung für die Zukunft. Denn statt lebenslanger Monatsrente kann auch eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden. Gleichzeitig ist die Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge sicher, im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei Wechsel des Arbeitsplatzes.

Was passiert bei Vertragskündigung, Arbeitslosigkeit oder Einstellung der Beitragszahlung? Bei Einstellung der Beitragszahlung oder Kündigung ergibt sich eine verminderte Rente. Auch bei Arbeitslosigkeit bleibt der erworbene Rentenanspruch unangetastet.

Welcher Beitrag kann steuerfrei eingezahlt werden? Ab dem 01.01.2005 sind die Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung bis zu einem Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Bis 2008 sind die Beiträge bis zu max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialabgabenfrei. Derzeit jährlich bis zu 2.496,- Euro bzw. monatlich bis zu 208,- Euro. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800,- Euro, wenn bisher keine betriebliche Altersversorgung bestanden hat.

Wie finanziert der Steuervorteil die Einzahlung? Durch die Gehaltsumwandlung sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie sparen dadurch Steuern und Abgaben. Mit dieser Ersparnis finanziert sich ein Teil Ihrer Einzahlung allein durch die Steuerersparnis.

Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie netto für die Direktversicherung aufbringen. Beispiel: Bei 30 % Steuersatz bezahlen Sie statt 2.496,- Euro nach Steuern effektiv nur noch 1.747,20 Euro ein. Damit werden 748,80 Euro Ihrer Einzahlung allein aus gesparter Steuer finanziert.

Wie arbeitet mein Geld in der Direktversicherung als klassische Rentenversicherung? Die so genannte aufgeschobene Rentenversicherung setzt sich
aus 2 Zeitabschnitten (Phasen) zusammen:

1) Ansparphase
In der Ansparphase wird ein Rentenanspruch aufgebaut, der mit garantiert 2,75 % verzinst wird. Dieser Anspruch wächst zusätzlich um die von der Versicherung erzielten Überschüsse. Die derzeitige Gesamtver-
zinsung der Sparanteile beträgt 4,5 % für Überschusszuweisungen in 2006 (Garantiezins von 2,75 % + Überschüsse von 1,75 %). Sie bezieht sich auf die gezahlten Beiträge abzüglich der Anteile für Risikoschutz und Kosten. Nach Ablauf steht der angesparte Rentenanspruch zur Auszahlung als lebenslange Monats-Rente zur Verfügung. Eine einmalige Abfindung bzw. Abtretung ist nicht möglich.

2) Rentenphase
Beim vereinbarten Termin endet die Ansparphase, z.B. gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente, frühestens beim Erreichen des 60. Geburtstages.
Ab diesem Zeitpunkt wird aus der zur Verfügung stehenden Summe eine lebenslange Rente gezahlt, die auch in der Höhe garantiert ist. Da auch in der Rentenphase aus dem jeweils verbliebenen Anspruch Überschüsse erwirtschaftet werden, kann sich Ihre Rente jährlich erhöhen.

Wie wird die Überschuss-
beteiligung geleistet?
Die Überschüsse werden für eine zusätzliche Bonus-Rente genutzt. Während der Rentenauszahlung erhöhen die Überschussanteile die laufende Rente.

Wie können Partner und Familie abgesichert werden? Mit einer Lebenspartner-Rente, die Sie zusätzlich abschließen können, schützen Sie Ihren Partner mit einer garantierten, monatlichen und lebenslangen Hinterbliebenenrente ab. Leistungen im Todesfall erbringen wir auch, wenn die Bausteine Rentengarantie und Beitragsrückgewähr mitversichert sind.

Wie kann die Direktversicherung bei Berufsunfähigkeit abgesichert werden? Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die abgeschlossene Direktversicherung übernommen. Damit ist die Auszahlung Ihrer Altersrente in voller Höhe abgesichert. Darüber hinaus kann auch eine monatliche Berufsunfähigkeits-Rente vereinbart werden.

Wie kann die Auszahlung erfolgen? Frühester Rentenbeginn ist mit dem 60. Geburtstag. Es kann eine flexible Abrufphase vereinbart werden, bis maximal zum 70. Lebensjahr. Während dieser aufgeschobenen Zeit verzinst sich das eingezahlte Kapital weiter und führt zusammen mit der bei späterem Rentenbeginn geringer werdenden Lebenserwartung zu einer höheren lebenslangen Monatsrente. Statt einer Rentenzahlung kann auch eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden.

Wie sind Leistungen zu versteuern? Da die Einzahlung zur Direktversicherung durch die Gehaltsumwandlung aus unversteuertem Einkommen erfolgt, gilt für die Rentenzahlung oder eine gewählte Kapitalabfindung die volle nachgelagerte Besteuerung In der Regel ist die Steuerbelastung im Ruhestand aber geringer als in der aktiven Zeit. Gleichzeitig konnte die bei Einzahlung ersparte Steuer angelegt und dadurch mehr Rente angespart werden.

Welche Sozialabgaben werden fällig? Für gesetzlich Krankenversicherte werden bei Auszahlung die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Das sind in 2005 in der Regel je nach Krankenkasse um 16 %. Für diese lohnt sich eine Direktversicherung nur, wenn die Besteuerung im Ruhestand deutlich niedriger ist als in der Beitragszahlungszeit.

Wann ist ein Gesundheitscheck erforderlich? Für den Abschluss einer Rentenversicherung ohne die Bausteine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebenspartnerrente brauchen Sie keine Angaben zur Gesundheit zu machen.
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