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Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall ausgezahlt.

 

 

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Grundlagen Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:

Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)

Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)

Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen

Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)

Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)

 

 Möglichkeiten einer Lebensversicherung

Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)

Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.

Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung)

Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen bleibt.

Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben

Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.

Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)

Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.

zusätzliche Absicherungsoptionen der Lebensversicherung

zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung möglich

Finanzielle Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit

Lebenslange finanzielle Versorgung des Kindes im Fall der Invalidität möglich

Steuervorteile der Lebensversicherung

bei Kapitalauszahlung sind 50 % der Erträge steuerfrei *

wenn Sie sich für die Rentenzahlung entscheiden, werden die Renten lediglich mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert.**

* Sofern die Auszahlung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt und der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen gelten besondere Regelungen.

** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen
Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %, bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz noch darunter.

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