|
Grundlagen
Lebensversicherung
Die
Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Kapitalanlage,
Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B.
die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
Kombinationsprodukt
zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel
Altersvorsorge)
Darlehenssicherung,
insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von
Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge (Rückdeckungsversicherung)
Deckung von Kosten und
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B.
Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich
bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung
(Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der
Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung)
Möglichkeiten
einer Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung auf den
Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung
bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)
Sowohl der Todesfall als auch der
Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall dar und führen zu
Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss
einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht
werden.
Kapitalversicherung mit
lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser
Lebensversicherung endet mit einem bestimmten Alter (z. B. 80
Jahren). Danach bleibt die Lebensversicherung beitragsfrei
bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche Tarife bieten
die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer eine
Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme
bestehen bleibt.
Kapitalversicherung auf zwei
verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei
versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim
Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer
fällig.
Termfix-Versicherung (z. B.
Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird
die Versicherungsleistung zu einem vorbestimmten Termin (Ende der
Versicherungsdauer) fällig - unabhängig davon, ob die
versicherte Person diesen Termin erlebt. Tritt der
Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht, die
Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
zusätzliche
Absicherungsoptionen der Lebensversicherung
zusätzliche
Hinterbliebenenabsicherung möglich
Finanzielle Versorgung für den
Fall der Berufsunfähigkeit
Lebenslange finanzielle Versorgung
des Kindes im Fall der Invalidität möglich
Steuervorteile der
Lebensversicherung
bei Kapitalauszahlung sind 50 %
der Erträge steuerfrei *
wenn Sie sich für die
Rentenzahlung entscheiden,
werden die Renten lediglich mit dem
sogenannten Ertragsanteil besteuert.**
* Sofern die Auszahlung ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt und der
Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen
ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge
der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der
Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten
Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen
gelten besondere Regelungen.
** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf
die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen
Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %,
bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz noch darunter. |