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Grundlagen
Pensionsfonds
Die
Leistungen des Pensionsfonds können bei diesem Durchführungsweg
nur in Form lebenslanger Renten ausgezahlt werden. Pensionsfonds
unterliegen im Verhältnis zu Pensionskassen und
Lebensversicherungen liberaleren Anlagevorschriften.
Die
Anlagegrundsätze sind in § 115 VAG geregelt. Dabei soll das
Kapital so angelegt werden, dass „eine möglichst große
Sicherheit und Rentabilität bei ausreichender Liquidität des
Pensionsfonds unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung der
Anlageformen erreicht wird“. Bei Pensionskassen und
Direktversicherungen ist eine Aktienanlage nur bis 35 %
zugelassen. Für Pensionsfonds gilt diese Beschränkung nicht.
Steuer
Pensionsfonds
Wie
bei der Pensionskasse zählen die Ausgaben, die der Arbeitgeber an
die Kasse leistet, grundsätzlich zu den lohnsteuerpflichtigen
Einnahmen, die zu versteuern sind. Folgende Steuervorteile kann
der Arbeitnehmer nutzen:
Wie
bei der Pensionskasse erfolgt eine Steuerbefreiung über den § 3
Nr. 63 EStG in Höhe bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung; Riester-Förderung nach § 10 a EStG möglich.
Bis zu 4 % der BBG sind Beiträge, die aus der Entgeldumwandlung
stammen, bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei.
Steuerliche
Behandlung der Versorgungsleistungen:
Genau
wie Leistungen aus der Pensionskasse werden die Leistungen voll
besteuert, wenn und soweit der Arbeitnehmer die § 10 a-Förderung
oder die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG in Anspruch genommen
hat.
Vor- und
Nachteile Pensionsfonds
Vorteile:
Bessere
Renditemöglichkeiten durch liberalere Anlagevorschriften;
Riester-Förderung nach § 10 a möglich, Steuerfreiheit nach § 3
Nr. 63 EStG bis 4 % der BBG.
Nachteile:
Nur
Rentenzahlung möglich, keine Lohnsteuerpauschalierung gemäß §
40 b EStG möglich.
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