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Grundlagen
Pensionskasse
Der
Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für den
Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Begünstigt ist
unwiderruflich der Arbeitnehmer, so daß ihm am Ende der Laufzeit
die Rentenversicherung ausbezahlt wird.
Für
die betriebliche Pensionskasse können klassische und zum Teil fondsgebundene Rentenversicherungen gewählt werden.
Die
Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten.
Die
Pensionskasse wird nicht auf das Arbeitslosengeld (Hartz IV)
angerechnet.
Eine
Pensionskasse kann nur für die Haupttätigkeit abgeschlossen
werden, nicht für Nebentätigkeiten.
Bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf Sie als
Arbeitnehmer übertragen.
Die
Pensionskasse kann mit eigenen Mitteln finanziert,
beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt
werden.
Vorteile
als Arbeitnehmer
Garantierte
Zinsen, Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei den
Sozialabgaben machen die Pensionskasse zu einer attraktiven
Anlageform.
Die
Auszahlung wird nachgelagert besteuert, allerdings mit dem
voraussichtlich niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.
Im
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bleibt der unverfallbare
Anspruch auf die Versorgung erhalten. Der Vertrag kann auf den
neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden.
Es
ist eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30% des angesparten
Kapitals, mit Restverrentung, möglich.
Vorteile für
Ihren Arbeitgeber
Einsparung
von Lohnnebenkosten
Eine
Bilanzierung der Versorgungsansprüche muss nicht vorgenommen
werden.
Der
Arbeitgeber nutzt die gesetzliche Verpflichtung zur
Entgeltumwandlung zur Mitarbeitermotivation.
Bei
Ausscheiden des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung
ohne weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter
oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
Die
einfache und unkomplizierte Abwicklung sorgt für einen sehr
geringen Verwaltungsaufwand.
Häufig
gestellte Fragen
| Wie
funktioniert die Altersvorsorge mit einer Pensionskasse und einer steuerlich günstigen
Gehaltsumwandlung? |
Jeder
Arbeitnehmer hat per Gesetz Anspruch auf eine betriebliche
Altersvorsorge. Dabei wird ein Teil des Gehalts oder eine
zusätzliche Gehaltsleistung vom Arbeitgeber direkt in
eine Rentenversicherung eingezahlt, ohne dass Abzüge für
Steuern oder Sozialabgaben bis 2008 anfallen. Das
Bezugsrecht für die Auszahlung wird unwideruflich auf den
Arbeitnehmer übertragen. Bei Arbeitsplatzwechsel oder
einer Firmeninsolvenz sind die eingezahlten Beiträge übertragbar
und sicher. |
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| Welche
Vorteile bietet eine Gehaltsumwandlung mit einer
Pensionskasse? |
Die
Gehaltsumwandlung mit einer Pensionskasse bietet
Ihnen neben Steuervorteilen eine flexible Lösung für die
Zukunft. Denn statt lebenslanger Monatsrente kann auch
eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden.
Gleichzeitig ist die Pensionskasse als betriebliche
Altersvorsorge sicher, im Falle einer Insolvenz des
Arbeitgebers oder bei Wechsel des Arbeitsplatzes. |
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| Was
passiert bei Vertragskündigung, Arbeitslosigkeit oder
Einstellung der Beitragszahlung? |
Bei
Einstellung der Beitragszahlung oder Kündigung ergibt
sich eine verminderte Rente. Auch bei Arbeitslosigkeit
bleibt der erworbene Rentenanspruch unangetastet. |
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| Welcher
Beitrag kann steuerfrei eingezahlt werden? |
Ab
dem 01.01.2005 sind die Beiträge für eine betriebliche
Altersversorgung bis zu einem Betrag von 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung steuerfrei. Bis 2008 sind die Beiträge
bis zu max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch
sozialabgabenfrei. Derzeit jährlich bis zu 2.496,- Euro
bzw. monatlich bis zu 208,- Euro. Der steuerfreie Betrag
erhöht sich um weitere 1.800,- Euro, wenn bisher keine
betriebliche Altersversorgung bestanden hat. |
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| Wie
finanziert der Steuervorteil die Einzahlung? |
Durch
die Gehaltsumwandlung sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen
und Sie sparen dadurch Steuern und Abgaben. Mit dieser
Ersparnis finanziert sich ein Teil Ihrer Einzahlung allein
durch die Steuerersparnis.
Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie
netto für die Direktversicherung aufbringen. Beispiel:
Bei 30 % Steuersatz bezahlen Sie statt 2.496,- Euro
nach Steuern effektiv nur noch 1.747,20 Euro ein. Damit
werden 748,80 Euro Ihrer Einzahlung allein aus gesparter
Steuer finanziert. |
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| Wie
arbeitet mein Geld in der Pensionskasse als
klassische Rentenversicherung? |
Die
so genannte aufgeschobene Rentenversicherung setzt sich
aus 2 Zeitabschnitten (Phasen) zusammen:
1) Ansparphase
In der Ansparphase wird ein Rentenanspruch aufgebaut, der
mit garantiert 2,75 % verzinst wird. Dieser Anspruch wächst
zusätzlich um die von der Versicherung erzielten Überschüsse.
Die derzeitige Gesamtver-
zinsung der Sparanteile beträgt 4,5 % für Überschusszuweisungen
in 2006 (Garantiezins von 2,75 % + Überschüsse von 1,75
%). Sie bezieht sich auf die gezahlten Beiträge abzüglich
der Anteile für Risikoschutz und Kosten. Nach Ablauf
steht der angesparte Rentenanspruch zur Auszahlung als
lebenslange Monats-Rente zur Verfügung. Eine einmalige
Abfindung bzw. Abtretung ist nicht möglich.
2) Rentenphase
Beim vereinbarten Termin endet die Ansparphase, z.B.
gleichzeitig mit Beginn der gesetzlichen Rente, frühestens
beim Erreichen des 60. Geburtstages.
Ab diesem Zeitpunkt wird aus der zur Verfügung stehenden
Summe eine lebenslange Rente gezahlt, die auch in der Höhe
garantiert ist. Da auch in der Rentenphase aus dem jeweils
verbliebenen Anspruch Überschüsse erwirtschaftet werden,
kann sich Ihre Rente jährlich erhöhen. |
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Wie
wird die Überschuss-
beteiligung geleistet? |
Die
Überschüsse werden für eine zusätzliche Bonus-Rente
genutzt. Während der Rentenauszahlung erhöhen die Überschussanteile
die laufende Rente. |
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| Wie
können Partner und Familie abgesichert werden? |
Mit
einer Lebenspartner-Rente, die Sie zusätzlich abschließen
können, schützen Sie Ihren Partner mit einer
garantierten, monatlichen und lebenslangen
Hinterbliebenenrente ab. Leistungen im Todesfall erbringen
wir auch, wenn die Bausteine Rentengarantie und Beitragsrückgewähr
mitversichert sind. |
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| Wie
kann die Pensionskasse bei Berufsunfähigkeit
abgesichert werden? |
Im
Falle einer Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für
die abgeschlossene Pensionskasse übernommen. Damit
ist die Auszahlung Ihrer Altersrente in voller Höhe
abgesichert. Darüber hinaus kann auch eine monatliche
Berufsunfähigkeits-Rente vereinbart werden. |
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| Wie
kann die Auszahlung erfolgen? |
Frühester
Rentenbeginn ist mit dem 60. Geburtstag. Es kann eine
flexible Abrufphase vereinbart werden, bis maximal zum 70.
Lebensjahr. Während dieser aufgeschobenen Zeit verzinst
sich das eingezahlte Kapital weiter und führt zusammen
mit der bei späterem Rentenbeginn geringer werdenden
Lebenserwartung zu einer höheren lebenslangen
Monatsrente. Statt einer Rentenzahlung kann auch eine
einmalige Kapitalabfindung verlangt werden. |
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| Wie
sind Leistungen zu versteuern? |
Da
die Einzahlung zur Pensionskasse durch die
Gehaltsumwandlung aus unversteuertem Einkommen erfolgt,
gilt für die Rentenzahlung oder eine gewählte
Kapitalabfindung die volle nachgelagerte Besteuerung In
der Regel ist die Steuerbelastung im Ruhestand aber
geringer als in der aktiven Zeit. Gleichzeitig konnte die
bei Einzahlung ersparte Steuer angelegt und dadurch mehr
Rente angespart werden. |
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| Welche
Sozialabgaben werden fällig? |
Für
gesetzlich Krankenversicherte werden bei Auszahlung die
vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung
fällig. Das sind in 2005 in der Regel je nach
Krankenkasse um 16 %. Für diese lohnt sich eine
Pensionskasse nur, wenn die Besteuerung im Ruhestand
deutlich niedriger ist als in der Beitragszahlungszeit. |
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| Wann
ist ein Gesundheitscheck erforderlich? |
Für
den Abschluss einer Rentenversicherung ohne die Bausteine
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebenspartnerrente
brauchen Sie keine Angaben zur Gesundheit zu machen. |
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