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Rentenversicherung
als flexible
Kapitalanlage
Sicherheit und Rendite in
ausgewogenem Verhältnis oder
attraktive Renditechancen durch
hervorragende Fonds und professionelles Fondsmanagement
ohne Ausgabeaufschlag
Fondswechsel in der Rentenversicherung jederzeit möglich, 4
x im Jahr kostenlos
Mit dem Garantiefondskonzept DWS
Flex Pension von der Börse profitieren
Mit
hoher Flexibilität der Beitragszahlung
Flexible Beitragszahlungs- und
Beitragsanpassungsmöglichkeiten
Erhöhung oder Herabsetzung des
Beitrages der Rentenversicherung
Einmal und Sonderzahlungen möglich
Dynamisierung der Beiträge zum
Inflationsausgleich möglich
Private Rentenversicherung zur
besseren Sicherung des Lebensstandards
wahlweise fondsgebundene
Rentenversicherung oder mit
garantierter Mindestverzinsung
mit Beitragsrückgewähr bei Tod
und vor Beginn der Rentenbezugsphase
mit Hinterbliebenabsicherung durch
Mindestgarantiezeit der Rente bei Tod nach Rentenbeginn
Sie erhalten
umfangreiche Informationen zum Thema Private
Rentenversicherung und weiterführende Hilfestellungen
Anpassungsgarantie /
Nachversicherungsgarantie
Erhöhung Ihres
Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung bei
Erreichen der Volljährigkeit,
Start ins Berufsleben, Ende der Berufsausbildung, Abschluß
Studium/Meisterausbildung, Heirat, Geburt, Scheidung, Hausbau,
Existenzgründung, Wegfall BAV, Steigerung des Gehalts um 10 %
Flexibilität bei der
Auszahlung der Rentenversicherung
jederzeit durch Policendarlehen
oder
vorab vereinbarten
Teilkapitalauszahlungen oder Teilrenten
Bei allen Auszahlungen
Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung oder Kapital
Hohe Flexibilität bis zum
Rentenbeginn durch die Verfügungsphase
zusätzliche
Absicherungsoptionen der Rentenversicherung
zusätzliche
Hinterbliebenenabsicherung möglich
Finanzielle Versorgung für den
Fall der Berufsunfähigkeit
Lebenslange finanzielle Versorgung
des Kindes im Fall der Invalidität möglich
Steuervorteile der
Rentenversicherung
bei Kapitalauszahlung sind 50 %
der Erträge steuerfrei *
wenn Sie sich für die
Rentenzahlung entscheiden,
werden die Renten lediglich mit dem
sogenannten Ertragsanteil besteuert.**
* Sofern die Auszahlung ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen erfolgt und der
Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen
ist. Ansonsten sind alle Erträge steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge
der Aufschubzeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der
Kapitalabfindung im Erlebensfall und der Summe der eingezahlten
Beiträge für die Hauptversicherung. Für Teilkapitalabfindungen
gelten besondere Regelungen.
** Nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente gilt als Einnahme, auf
die Sie Steuern zu zahlen haben. Bei einem tatsächlichen
Rentenbeginn, z. B. im Alter von 65 Jahren, sind dies gerade mal 18 %,
bei späterem Rentenbeginn liegt der Prozentsatz noch darunter. |