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Grundlagen
Die
„Riester Rente ist eine Altersvorsorge mit der man seine persönliche Alterslücke sicher schließen kann. Die Riester Rente ist eine sichere und interessante Anlage: man zahlt während seiner aktiven Arbeitszeit ein und erhält dadurch Zulagen vom Staat in diesen Vertrag integriert. Riesterprodukte sind staatlich genehmigt: die Versicherung garantiert Rückzahlungen mindestens in der Höhe der bereits bezahlten Beiträge sowie eine garantierte Verzinsung von z.Zt. 2,75 Prozent. Die Rendite des Sparens ist daher äußerst attraktiv.
Leistungen
der Riesterrente
Im Normalfall beginnen die Zahlungen immer mit Beginn der Rente im Alter aus der GRV, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Jeder kann die Leistungen jedoch schon ab dem 60 Lebensjahr beantragen, wenn er früher gesetzliche Rente beziehen möchet. Die Rentenzahlungen sind dann allerdings kleiner als bei Beginn der Rente mit 65 Jahren.
Das Vermögen eines vor Beginn der Rente Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu lebenden Zeiten erhaltene Zahlungen erhalten bleiben, wird das vererbte vermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. Voraussetzung dafür ist: der Partner hat zur Zeit des Todes mit dem jeweils berechtigten in häuslicher Gemeinschaft zusammen gelebt.
Anspruch auf Förderungen
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